Gegenvorschlag zur Kita-Initiative: Nachbesserungen zwingend nötig

Medienmitteilung

Das von der Luzerner Regierung vorgelegte Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung bleibt noch vieles schuldig. Dass der Regierungsrat mit dem Gegenvorschlag zur Kita-Initiative der SP endlich Verantwortung übernehmen will, ist ein längst überfälliger Schritt. Die SP verlangt nach zweimaliger Fristverlängerung, dass es nun endlich zügig vorwärts geht und der Termin für die Inkraftsetzung des neuen Gesetzes am 01.01.2026 zwingend eingehalten wird.

Es ist unverständlich, dass sich die Regierung beim Gegenvorschlag zur Kita-Initiative an den überholten Kriterien des Verbands der Luzerner Gemeinden (VLG) orientiert. Ein zeitgemässes Kinderbetreuungsgesetz hat sich an verbindlichen Qualitätskriterien zu orientieren, die sich mindestens an die aktuellen Empfehlungen der Schweizerischen Sozialdirektorenkonferenz und der Erziehungsdirektorenkonferenz halten. So sind zum Beispiel verbindliche Qualitätskriterien und die zentrale Aufsicht und Bewilligung in den meisten Kantonen bereits eine Selbstverständlichkeit. Michael Ledergerber meint: «»Kinderbetreuung muss den höchsten Qualitätsstandards entsprechen und daher müssen wir uns auch in Luzern an den aktuellsten Richtlinien orientieren.» Weiter fordert die SP, dass bei der Definition kantonaler Mindestvorgaben die Sozialpartner zwingend einzubeziehen sind. Dieses Vorgehen ist zudem in den gesetzlichen Grundlagen zu verankern.

Irritiert nimmt die SP die kantonale Vorgabe der Gegenfinanzierung der Gemeinden zur Kenntnis. Gemäss dem Regierungsrat müssen die Gemeinden die vom Kanton aufgebrachten Kosten für die Kinderbetreuung anderweitig kompensieren. Er verliert jedoch kein Wort darüber, wie die Gemeinden dies bewerkstelligen sollen. Damit zieht sich der Kanton aus der finanziellen Verantwortung und belastet die Gemeinden finanziell erheblich. Und dies, obwohl mit der geplanten Steuergesetzrevision bereits massive Steuerausfälle auf die Gemeinden zukommen. Für die SP ist klar: Der Kanton Luzern muss endlich auch finanziell Verantwortung übernehmen und einen angemesseneren Beitrag für eine zeitgemässe familienergänzende Kinderbetreuung leisten – zumal er durch die gesteigerte Erwerbstätigkeit direkt von zusätzlichen Steuereinnahmen profitieren wird. Würden – wie von der Initiative gefordert – auch die Unternehmen an der Finanzierung beteiligen, brächte dies eine Entlastung sowohl für Gemeinden wie den Kanton.
Eine ausreichend finanzierte familienergänzende Kinderbetreuung ist für kleine und mittlere Unternehmen ein Standortvorteil und ein wichtiger Faktor für die Gewinnung von Fachkräften.

Im Weiteren gilt es gute Arbeitsbedingungen für das Betreuungspersonal sicherzustellen. So ist es weder zeitgemäss noch qualitätsfördernd, dass Praktikant:innen zum Betreuungsschlüssel gezählt werden. Maria Pilotto ist überzeugt: «Die ausgebildeten Fachkräfte sind ein wichtiger Faktor für eine qualitativ hochstehende Begleitung und Betreuung der Kinder. Für die Attraktivität des Berufs ist es zwingend, dass der Regierungsrat hohe Qualitätsanforderungen und gute Arbeitsbedingungen voraussetzt.»

Kontakt:
Maria Pilotto, Kantonsrätin SP, Mitglied Initiativkomitee, 079 539 87 73
Michael Ledergerber, Kantonsrat SP, Mitglied GASK, 079 290 290 64 38

Vernehmlassungsantwort

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