Steigende Mieten und der Mangel an bezahlbaren Wohnungen stellen eine zunehmende Belastung für viele Menschen im Kanton Luzern dar, speziell für Haushalte mit niedrigem Einkommen. Mit einer Leerwohnungsziffer von 0,82 % und einem sinkenden Anteil preisgünstiger Mietwohnungen auf heute 13,5 % ist die Lage kritisch.
Mit der kantonalen Volksinitiative «Für zahlbare Wohnungen» verfolgen wir folgende konkrete Ziele:
Unser Ziel ist es, die nötigen 4000 Unterschriften innert kürzester Zeit zu sammeln.
Vielen Dank für dein Engagement:
Initiativtext
Gestützt auf § 21 der Verfassung des Kantons Luzern stellen die unterzeichnenden Stimmberechtigten des Kantons Luzern folgendes Begehren auf Änderung des Gesetzes über Wohnbau- und Eigentumsförderung in der Form des ausgearbeiteten Entwurfs:
§ 1 Zweck
2 (geändert)
Zu diesem Zweck kann der Kanton, je nach Wohnungsmarkt- und Wirtschaftslage, Massnahmen treffen, um
a. den Bau von preisgünstigen und zahlbaren Wohnungen zu fördern,
§ 12 Finanzierung
1
Die dem Kanton aus diesem Gesetz erwachsenden Ausgaben sind in den Staatsvoranschlag aufzunehmen.
2 (neu)
Im Staatsvoranschlag sind insbesondere genügend Mittel einzustellen, um mit den Massnahmen gemäss §4 den Anteil an zahlbaren Wohnungen bis 2040 auf mindestens 20 Prozent zu erhöhen. Als zahlbar gelten Wohnungen, deren Mietpreis weniger als 70 Prozent des durchschnittlichen Mietpreises der Wohnungen mit gleicher Zimmerzahl und Region beträgt.
3 (neu)
Der Regierungsrat erstellt ein Monitoring und berichtet regelmässig über die Wirkung der Massnahmen.