Gegenvorschlag des Regierungsrates erfüllt Anforderungen nicht

27. Mai 2019 // Nach dem Bundesgerichtsurteil war es für die Regierung unausweichlich, einen substanziellen Gegenvorschlag zu unterbreiten.. Die Lösung der Regierung vermag aber längerfristig nicht zu überzeugen.. Insbesondere für Einzelpersonen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen braucht es Verbesserungen.. Entsprechend wird die SP Änderungsanträge vorbereiten.

Die SP-Initiative wurde Ende 2017 innert Rekordfrist gesammelt und eingereicht.. Sie formulierte Mindestvorgaben, um einen weiteren Abbau bei der Prämienverbilligung im Kanton Luzern zu stoppen.. Mit dem Bundesgerichtsurteil anfangs 2019 wurde einige Forderungen der Initiative vom Bundesgericht präzisiert und erweitert.. Somit war es für den Regierungsrat unausweichlich, die Forderungen der Initiative und das Urteil des Bundesgerichtes in einem Gegenvorschlag aufzunehmen.

«Der Gegenvorschlag weist aber noch erhebliche Schwächen und Lücken auf.» macht David Roth, Parteipräsident, deutlich.. Es wird die Chance verpasst, längerfristig sinnvolle Lösungen umzusetzen.. Gerade Einzelpersonen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen müssen zwingend besser unterstützt werden.

Die Belastung durch den eigenen Prämienanteil ist nach wie vor deutlich zu hoch.. Bei drei Faktoren sind Änderungen zu prüfen: 1) Absenkung des Mindestprozentsatzes (Regierungsvorschlag 10%) vom Einkommen, der selber aufgewendet werden muss, 2) Absenkung der Steigerung dieses Satzes (Regierungsvorschlag 0,00015%) je zusätzlichen Franken Einkommen und 3) Erhöhung der Richtprämie (Regierungsvorschlag 84%)..

 

Null Franken Prämienverbilligung bei 31’001 Franken Einkommen ist untragbar

Aufgrund des Bundesgerichtsurteil muss aus Sicht der SP die untere Grenze des Mittelstandes bei Einzelpersonen bzw.. die Definition von bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen 34’665 Franken liegen (anhand Steuerstatistik).. Die sich aus dem Vorschlag der Regierung ergebende Grenze von rund 31’000 Franken ist weiterhin unhaltbar.. Schon nur bei einem leicht höheren Einkommen erhält eine Einzelperson keinen einzigen Franken Prämienverbilligung mehr.. David Roth ist überzeugt: «Das ist nicht im Sinn und Geist des Bundesgesetzes und wird allenfalls neue juristische Probleme für den Kanton aufwerfen.»

 

Vermögensverzehr setzt Fehlanreize

Der vorgeschlagene Vermögensverzehr ab dem ersten Franken Ersparnis ist weiterhin eine Unart und ein völliger Fehlanreiz.. Einzelpersonen und Familien, welche z.B.. für unerwartete Zahnarztkosten oder Selbstbehalte und Franchisen etwas Geld angespart haben, werden bestraft.. Die SP schlägt deshalb eine Vermögensfreigrenze von 20’000 Franken vor.. Erst dann soll der Vermögensverzehr einsetzen..

 Die SP wird sich im Rahmen der kantonsrätlichen Beratung für Verbesserungen des Gegenvorschlages in den genannten Bereichen einsetzen.. Über einen formalen Rückzug der Initiative entscheidet nach Vorliegen des definitiven Gegenvorschlages die Delegiertenversammlung der SP.

 

Auskunft:

David Roth, Parteipräsident, Tel.. 078 712 94 13

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