Kantonsgericht weist Rechtsverzögerungsbeschwerde ab – Hauptaugenmerk liegt aber auf laufendem Verfahren

24. Oktober 2017 // Das Kantonsgericht hat die Rechtsverzögerungsbeschwerde abgewiesen. Die SP akzeptiert diesen Entscheid. Das ist aber erst ein Vorgeplänkel, da die inhaltliche Auseinandersetzung via Normenüberprüfung erfolgt. Weiterhin gilt das Hauptaugenmerk diesem Verfahren.

Die SP und die von ihnen vertretenen Betroffenen akzeptieren den Entscheid des Gerichts, dass die Frage, ob der Kanton das Krankenversicherungsgesetz verletzt habe, nicht im vorliegenden Verfahren geklärt werden könne. Betreffend der Ausgleichskasse stellt das Gericht fest, dass schon kurz nach Einreichung der Rechtsverzögerungsbeschwerde die Verfügungen ergangen seien. Eine Rechtsverzögerung sei daher nicht feststellbar.

Das Hauptaugenmerk der SP liegt nun weiterhin auf dem beim Kantonsgericht angestrengten Normenprüfungsverfahren. Das Kantonsgericht hat dabei zu prüfen, ob die Senkung Einkommensgrenze für Familien mit Kindern und Jugendlichen in Ausbildung von Fr. 75’000.00 auf Fr. 54’000.00, überhaupt noch mit dem Bundesgesetz vereinbar ist. In den parlamentarischen Beratungen wurde das mittlere Einkommen, welches zur Bezugsberechtigung führt, auf rund Fr. 115’000.00 veranschlagt. Nun soll dieses mittlere Einkommen nach Auffassung des Regierungsrates lediglich noch bei Fr. 54’000.00 liegen.

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