SP fordert eine fortschrittliche Regelung zur kurzfristigen Pflege von Familienmitgliedern

13. Dezember 2018 // Der gesetzliche Anspruch auf besoldeten Urlaub zur Pflege nahestehender Menschen beträgt für die nach dem kantonalen Personalgesetz angestellten Personen lediglich einen Tag. Zudem beschränkt er sich auf die eigenen Kinder und den/die LebenspartnerIn. Das bringt viele Angestellte in Problemsituationen, wenn nahe Familienmitglieder (neben Kind oder PartnerIn oft auch Eltern) unverhofft krank werden und eine kurzfristige Betreuung benötigen. Die negativen Folgen solcher Notfälle sind offensichtlich: „Die Betroffenen müssen zusätzlich zu dieser besonderen familiären Belastung auch noch finanzielle Einbussen hinnehmen. Oder aber sie beziehen einen Teil ihres Jahresurlaubs und riskieren damit die eigene Gesundheit, da sie sich zu wenig erholen können“, gibt SP-Kantonsrat Urban Sager zu bedenken.

Ein interkantonaler Vergleich zeigt Luzern bezüglich der Gewährung von Urlaub im Krankheitsfall von Familienmitgliedern als Schlusslicht. Die meisten Kantone gewähren zwischen zwei und fünf Tagen bezahlten Urlaub pro Fall, gewisse Kantone kennen einen maximalen Anspruch von 10-15 Tagen pro Jahr.

Durch den zunehmenden Anteil älterer Menschen in unserer Gesellschaft wird die Pflege und Betreuung betagter Familienmitglieder durch Angehörige immer wichtiger. „Eine rasche und flexible Möglichkeit für die kurzfristige Pflege auch von Eltern bietet den Angestellten die Möglichkeit, familiäre Verantwortung zu übernehmen“, sagt Urban Sager. Deshalb ist der Anspruch auf kurzfristig besoldeten Urlaub auf Familienmitglieder zu erweitern. Eine Regelung, wie sie die Kantone Bern, Wallis und Appenzell Ausserrhoden bereits kennen.

Kontakt: Urban Sager, Kantonsrat, 079 794 81 80

Beitrag teilen:

Facebook
Twitter
LinkedIn
Animation laden...Animation laden...Animation laden...

Newsfeed