Mitgliedschaft
Ja, ich werde Mitglied der SP!
Machen Sie mit bei der SP! Denn als SP-Mitglied können Sie mitreden und mitentscheiden. Und Sie können mithelfen, Ihre Gemeinde, den Kanton Luzern, die Schweiz und damit letztlich die Welt sozialer, ökologischer und demokratischer zu machen. Mit politischer Leidenschaft und Lebenslust. Bei uns wird nämlich auch gelacht und gefeiert, kurz: genossen.
Im Kanton Luzern hat die SP 1’500 Mitglieder, in der gesamten Schweiz gut 30’000. Sie sind das Rückgrat unserer Partei und machen unsere Mobilisierungs- und Kampagnenfähigkeit aus. Anders als die bürgerlichen Parteien bekommen wir keine Millionen von der Wirtschaft. Die SP, das sind die Menschen, die hinter ihr stehen. Für unsere Aktionen und Projekte sowie für die Mitarbeit in den Gremien sind wir auf das Engagement möglichst vieler angewiesen.
Mitgliederbeitrag
Den jährlich zu entrichtenden Mitgliederbeitrag entnehmen Sie dieser Tabelle. Mit diesem Beitrag sind alle Ebenen (SP Schweiz, SP Kanton Luzern und SP auf Gemeindeebene) abgedeckt:
Einkommen* in CHF | Jährlicher Beitrag in CHF | Einkommen* in CHF | Jährlicher Beitrag in CHF |
Unter 30’000 | 90.- | Bis 75’000 | 510.- |
Bis 35’000 | 110.- | Bis 80’000 | 610.- |
Bis 40’000 | 135.- | Bis 85’000 | 710.- |
Bis 45’000 | 160.- | Bis 90’000 | 810.- |
Bis 50’000 | 210.- | Bis 95’000 | 910.- |
Bis 55’000 | 260.- | Bis 100’000 | 1’010.- |
Bis 60’000 | 310.- | Bis 150’000 | 1.1% des Einkommens |
Bis 65’000 | 360.- | Über 150’000 | 1.2% des Einkommens |
Bis 70’000 | 410.- |
Hinweis:
Zuwendungen an Parteien können bis zu 5’300 Franken pro Person bei den Steuernabgezogen werden.
*anrechenbares Einkommen. Als anrechenbares Einkommen gilt:
a) bei LohnempfängerInnen: der Nettolohn gemäss Lohnausweis
b) bei Selbständigen: das Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit gemäss Steuererklärung
c) bei RentnerInnen: die Einkünfte aus Sozial- und anderen Versicherungen gemäss Steuererklärung
Bei Ehepaaren: Grundsätzlich bezahlt jedes Mitglied für das persönliche Einkommen den entsprechenden Beitrag.
Für jedes unterstützungspflichtige Kind kann ein Abzug von Fr. 5’000.- geltend gemacht werden.