Durch Neueinzonungen ausgelöste Wertsteigerungen sind als private Renten zu verstehen. Der Planungsmehrwert entsteht durch einen hoheitlichen Verwaltungsakt und nicht durch eine wertschöpfende Handlung des Grundstückseigentümers. Er sollte daher genauso durch eine Abgabe abgeschöpft werden, wie umgekehrt die öffentliche Hand resp. damit die Allgemeinheit bei Rückzonungen zur Entschädigung des Planungsminderwerts verpflichtet ist. Die bestehende Asymmetrie in Form der Privatisierung von Planungsmehrwert und Sozialisierung von Planungsminderwert ergibt weder ökonomisch noch planerisch einen Sinn. Aus dieser problematischen Asymmetrie macht nur eine angemessene Mehrwertabgabe Sinn, um diese zu beheben. Ein tiefer Abgabesatz ist nicht sozial und genügt nicht, um die zukünftigen Herausforderungen in der Raumplanung zu finanzieren Die SP fordert deshalb die Regierung auf, bei Neueinzonungen einen Mehrwertausgleich von 60% umzusetzen. Auf- und Umzonungen sind nachhaltiger und dienen der Verdichtung. Sie wirken der Zersiedelung entgegen. Hier soll der Mehrwertausgleich 50% betragen, um einen Anreiz zu schaffen. Bei Um- und Aufzonungen ist es zielführend, 100% des Mehrwerts den Gemeinden zukommen zu lassen, damit die Erträge da eingesetzt werden wo sie entstehen. Im zukünftigen Gesetz müssen Anreize geschaffen werden, dass gemeinnütziges, nachhaltiges und innovatives Bauen gefördert werden, insbesondere durch einen teilweisen bis vollständigen Erlass der Mehrwertabgabe.