Dringliche Anfrage zum Pnos-Konzert in Willisau

Am 14.01.2017 fand in Willisau ein Konzert der Partei national orientierter Schweizer, Pnos, statt. Diese Organisation fiel des Öfteren wegen ihren nationalsozialistisch eingefärbten Konzerten und Parolen auf. Beispielsweise zuletzt bei einem unbewilligten Konzert in Unterwasser im Kanton St. Gallen.

Die Polizei verschiedener Kantone unternahm im Vorfeld dieser Veranstaltung Kontrollen von möglichen Besuchern dieses Konzertes. Diese Veranstaltung stiess im Voraus und im Nachhinein auf ein grosses nationales Medieninteresse. TV und Zeitungen berichteten darüber. Laut Bericht in der Zentralschweiz am Sonntag vom 15.01.2017 wurde trotzdem auch die Stadtpräsidentin von Willisau vom «Aufmarsch der Neonazis völlig überrascht».

Die SP Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Liegt bei dieser Veranstaltung eine strafbare Handlung vor? Wenn ja, worin besteht diese?

2. Die Polizei war über diese Veranstaltung orientiert und mit Kontrollen vor Ort. Wann verfügte die Kantonspolizei über welche Informationen betreffend Durchführungsort dieses Anlasses?

3. Wurde seitens der Behörden mit den Vermietern des Veranstaltungsortes vorgängig das Gespräch gesucht?

4. Ist dem Regierungsrat bekannt, ob und wann die Vermieter über den Inhalt der Veranstaltung informiert gewesen sind?

5. Wann und wie wurden die politischen Behörden (Regierungsrat, Stadtrat) von der Polizei informiert? Wenn nein, warum nicht? Gab es Gespräche über Handlungsoptionen für die Polizei?

6. Wann und was kann, was muss die Polizei im Vorfeld und während einer solchen Veranstaltung unternehmen?

7. Musste die Polizei während dieser Veranstaltung in Willisau eingreifen?

8. Wie viele personelle Ressourcen wurden für diese Veranstaltung von der Polizei eingesetzt?

9. Im Kanton St. Gallen wurde eine solche Veranstaltung flächendeckend verboten. Wurde dies im Kanton Luzern auch in Betracht gezogen bzw. zieht sie der Regierungsrat nach den jüngsten Vorfällen in Betracht? Wenn ja, auf welche Gesetzesgrundlagen würde sich eine solche Massnahme abstützen? Wenn nein, warum nicht?

10. Wie beurteilt der Regierungsrat die Entwicklung der rechtsextremen Szene im Kanton Luzern? Wie aktiv ist sie?

11. Sieht die Luzerner Regierung einen Handlungsbedarf gegen solche Veranstaltungen in ihrem Kanton? Wenn ja, welchen?

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