Kürzung statt Ausbau
Entsprechend bedeutet die heutige Medienmitteilung des Kantons, dass Familien nicht nur im Rahmen des Notbudgets 2017 massive Kürzungen in Kauf nehmen müssen, sondern dieses Niveau weitgehend beibehalten werden soll. Noch vor Jahresfrist gaben Kantone und Gemeinden je 29.9 Millionen Franken für die Prämienverbilligung aus. Jetzt sollen es noch 21 Millionen sein. Analog verhält es sich auch beim Anteil der Gemeinden. Damit stehen für die Prämienverbilligung durch Kanton und Gemeinden verglichen mit 2016 18.8 Millionen Franken weniger zur Verfügung.
Entsprechend soll auch die Einkommensgrenze für bezugsberechtige Familien nicht wieder auf den Vorjahresstand von 75’000 Franken zurückgesetzt, sondern auf 60’000 Franken etabliert werden.
Initiative einzige Lösung
Abhilfe kann hier nur die Initiative «Sichere Prämienverbilligung – Abbau verhindern» schaffen. Diese fordert, dass der Zustand von 2016 die minimale Basis für die Prämienverbilligung bildet.