Mit der Vernehmlassungsbotschaft schlägt der Regierungsrat vor, die Teilbesteuerung von Dividenden von 60% auf 70% zu erhöhen bei einer massgebenden Beteiligung von mindestens 10% am Firmenkapital. Die markanten Steuersenkungen seit 2005 für juristische Personen rechtfertigen es nachweislich, den Teilbesteuerungssatz auf 70% anzuheben. Rechnerisch ergibt dies wieder einen ökonomisch korrekten Steuersatz. Alles andere stellt eine nicht zu rechtfertigende steuerliche Bevorzugung von Personen mit massgebenden Beteiligungen dar. Dies war in den letzten Jahren im Kanton Luzern der Fall und darf nicht aufrechterhalten werden.
Der SP ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein zentrales Anliegen. Dazu gehört die steuerliche Berücksichtigung von Fremdbetreuungskosten. Ein Eigenbetreuungsabzug lässt sich sachlich nicht begründen und führt zudem zu einer steuerlichen Besserstellung von Familien mit Eigenbetreuung. Das Steuergesetz hat sich jedoch an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu orientieren, und nicht an bestimmten familienpolitischen Idealen. Aus diesem Grund ist die Abschaffung des Eigenbetreuungsabzuges von Fr. 1’000 und die Erhöhung des Fremdbetreuungsabzuges auf Fr. 6’700 absolut korrekt.
«Beide Vorschläge der Regierung sind sachlich korrekt. Die Mehreinnahmen sind für den Kanton angesichts der grossen Finanzierungslücke essentiell.» erläutert Kantonsrat Jörg Meyer (Adligenswil) die Haltung der SP.
Gleichzeitig ist die SP der Überzeugung, dass es darüber hinaus eine Totalrevision des Steuergesetzes braucht. Sie hat zu diesem Zweck anfangs dieser Woche eine entsprechende Motion eingereicht.