Die Luzerner Regierung senkte 2017 die Grenze für Bezugsberechtigte rein finanzpolitisch motiviert und sozialpolitisch willkürlich von 75’000 auf 54’000 Franken des massgebenden Einkommens . Damit wurden viele Familien in existenzielle Nöte gedrängt und es wurden sogar bereits ausbezahlte Prämienverbilligungen zurückverlangt. Davon betroffen waren und sind tausende von Personen.
Auch mit der neuen Verordnung 2018 bleibt die Regierung weit hinter den Leistungen von 2016 zurück und verletzt aus Sicht der SP weiterhin Bundesrecht. Die Unterstützung unterer und mittlerer Einkommen bleibt im Kanton Luzern weiterhin eine Farce. «Dass das Kantonsgericht nicht gegen die eigene Regierung entscheiden würde, musste politisch erwartet werden» ist SP-Präsident David Roth überzeugt. Somit bleibt der SP nichts anderes übrig, als für die Rechte der Tausenden von Familien bis vor Bundesgericht zu kämpfen. Weiterhin wird die SP sämtliche Kosten für die Beschwerdeführenden übernehmen.
Kantonsgericht kritisiert Regierungsrat
Auch wenn die Klage abgewiesen wird, bleiben viele Fragen offen. In seinen Erwägungen kritisiert das Gericht nämlich den Regierungsrat, in dem es dessen Regelung als fragwürdig taxiert: „Wenn über Jahre Einkommensgrenzen gesenkt werden, obschon die Prämien der Krankenversicherung für alle Kategorien von Bezügern steigen, droht das verbindliche Sozial- und Solidaritätsziel zur reinen Deklaration zu werden“, schreibt das Gericht. Und weiter: „Die verfügbaren Mittel können nur Ausgangspunkt für die jährliche Beschlussfassung sein, nicht jedoch Endpunkt einer einzig haushaltsrechtlichen Entscheidung.“
Das Gericht kommt aber dennoch zur Einschätzung, dass sich die Regierung gerade noch innerhalb des zulässigen Rahmens bewege. Dieses Urteil verlangt geradezu nach einer Überprüfung durch das Bundesgericht. Deshalb wir es die SP Kanton Luzern weiterziehen und weiterhin sämtliche Kosten für die Beschwerdeführenden übernehmen.
Initiative „Für sichere Prämienverbilligung“
Auf politischem Weg kämpft die SP mit Ihrer Initiative „Für sichere Prämienverbilligung“ für Interessen der Betroffenen. Diese fordert, dass der Zustand von 2016 die minimale Basis für die Prämienverbilligung bildet. Sie wurde in Rekordzeit gesammelt und Anfangs Januar 2018 eingereicht.