In seiner Mitteilung vom 6. Oktober 2020 «Kanton und Stiftung leisten finanzielle Hilfe für coronabedingte Härtefälle» schreibt der Regierungsrat, dass die A-fonds-perdu-Beiträge des Kantons aus dem Lotteriefonds bezogen werden. «Diese unterstützenden Massnahmen begrüsst die SP. Wir sind jedoch der Meinung, dass der Regierungsrat rechtlich gesehen in den falschen Geldtopf greift», so Kantonsrätin Simone Brunner.
Denn im Kanton Luzern ist das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Geldspiele seit dem 1. Juli 2020 in Kraft und regelt den Verwendungszweck der Reingewinne von Grossspielen sowie die Grundsätze für die Gewährung von Beiträgen.
Bereits in der Beratung des Einführungsgesetzes im Kantonsrat im Herbst 2019 hat die SP wiederholt darauf hingewiesen, dass der Regierungsrat auf der Ebene der Vergaberegelung zu viele Kompetenzen innehat. Das Risiko, dass der Regierungsrat sich via Verordnungsänderung eigenmächtig Kompetenzen zuschreibt und es beispielsweise mit dem Vergabekriterium der «Gemeinnützigkeit» nicht so genau nimmt, beurteilten wir bereits damals – aufgrund von Vorkommnissen in der Vergangenheit – als realistisch. «Nun gibt es deutliche Anzeichen, dass der Regierungsrat wiederholt gegen die Grundsätze «Gemeinnützigkeit» und «Wohltätigkeit», verstösst. Dies primär, um den Kantonshaushalt finanziell zu entlasten», sagt Kantonsrätin Simone Brunner. Diese Gelder fehlen dann, wenn es darum ginge, sie ihrem ursprünglichen Zweck zuzuführen, so wie es bereits die Bundesverfassung vorsieht: «Für gemeinnützige Zwecke, namentlich in den Bereichen Kultur, Soziales und Sport.»
Aufgrund der Vorgaben hinsichtlich der Verwendung der Lotteriegelder kritisiert die SP die Verwendung dieser Gelder zur Unterstützung (gewinnorientierter) Unternehmen scharf. «Wir fordern den Regierungsrat auf, bei der Vergabe der Gelder fundiert zu prüfen, ob damit ein gemeinnütziger Zweck verfolgt wird. Falls dies nicht der Fall ist, gilt es alternative Finanzierungsquellen zur Unterstützung der coronabedingten Härtefälle zu erschliessen», sagt Kantonsrätin Brunner.
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Simone Brunner, Kantonsrätin, 079 810 13 66