Aufgrund der Anpassungen der Änderung der Covid-19-Härtefallverordnung, wo Stützungsinstrumente zugunsten der behördlich geschlossenen Unternehmen beschlossen wurde, muss auch der Kanton Luzern seine Verordnung anpassen. Die neuen Vorgaben des Bundes sehen vor, dass sich die Beiträge der Kantone an den ungedeckten Fixkosten orientieren. Mit einer Erhöhung der Obergrenzen auf 20 Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes 2018 und 2019 beziehungsweise auf 750’000 Franken pro Unternehmen, sollen Unternehmen mit hohen Fixkosten besser berücksichtigt werden können.
Höhe der Beiträge noch ungewiss
Die Regierung sieht davon ab, diese neuen Höchstgrenzen in der kantonalen Verordnung weiter einzuschränken, was die SP begrüsst. Der Regierungsrat bemächtigt nun das Finanzdepartement im Rahmen der Verordnungsanpassung, die Höhe der Beiträge pro Branche sowie weitere Einzelheiten zu prüfen und festzulegen. Die SP fordert den Regierungsratsrat auf, diese branchenspezifischen Modalitäten bezüglich der Höhe der Beiträge in Prozent aktiv und transparent zu kommunizieren. “Es kann nicht sein, dass die Betriebe weiterhin im Ungewissen bleiben, wie hoch die Unterstützung nun ausfallen und ob es weitere branchenspezifische Kriterien gibt”, sagt Kantonsrätin Simone Brunner.
Zudem wird es nicht möglich sein, gegen die Entscheide der Expert*innengruppe, welches die Gesuche abschliessend beurteilt, Rechtmittel zu ergreifen. “Umso wichtiger ist, dass alle Beteiligten über dieselben Informationen verfügen, die einfach sowie leicht zugänglich und idealerweise in der Verordnung festgehalten sind”, so Kantonsrat Marcel Budmiger weiter.
Kontakt:
Marcel Budmiger, Fraktionspräsident SP, 078 757 99 78
Simone Brunner, Kantonsrätin SP, Mitglied WAK, 079 810 13 66