Weiterhin zu restriktiv und zu einseitig

16. Februar 2021 // Der Luzerner Regierungsrat präsentiert heute einen Nachtragskredit und ein Zusatzdekret zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie. Mit weitgehender Untätigkeit, einer minimalistischen Umsetzung der Bundesvorgaben und technische Mängel wird der Regierungsrat nicht Teil der Lösung, sondern ist vielmehr Ursache vieler Probleme. Die Unterstützung in der Bevölkerung bröckelt, weil die Not bei Unternehmen und Einzelpersonen immer grösser wird. So kann es nicht weitergehen.

Die SP fordert drei Änderungen an der Umsetzung und drei zusätzliche Massnahmen.

Technische Massnahmen:

–       Bislang bestand die Regelung, dass 90% der Unterstützung in Krediten bezogen werden muss. Das Parlament verlangte hier parteiübergreifend eine Flexibilisierung. Dennoch sollen weiterhin 40% der gesamten ordentlichen Härtefallhilfen als Kredite vergeben werden.  Viele Firmen haben keine Liquiditätsengpässe, die sich mit Krediten überbrücken liessen, sondern Totalausfälle. Wenn diese nicht ersetzt werden, droht diesen Firmen der Konkurs.Nach wie vor besteht der Regierungsrat auf einen Umsatzrückgang von 40%, damit Firmen anspruchsberechtigt sind. Dieser Ansatz ist deutlich zu hoch, das hat der Kantonsrat an der vergangenen Session deutlich zum Ausdruck gebracht.  Die SP fordert eine Senkung auf 25%. Was für die SP überhaupt nicht in Frage kommt, ist dass die Regierung in Einzelfällen selber Abweichungen beschliessen kann. Das öffnet “Vetterliwirtschaft” Tür und Tor. 

–       Der Regierungsrat bezieht Entschädigung für Kurzarbeit weiterhin in die Berechnung des Umsatzes (und damit des Umsatzrückganges) ein. Wer also die Angestellten behält, hat aufgrund der Kurzarbeitsentschädigung einen weiterhin höheren Umsatz  und verwirkt womöglich den Anspruch auf Entschädigung. Das ist komplett absurd, weil damit Unternehmen oft nur dann an Härtefallentschädigung rankommen, wenn sie die Leute entlassen.

Nicht nur Unternehmen – auch Geringverdiener brauchen Hilfe

Bislang hat der Regierungsrat Einzelpersonen nicht unterstützt. Während Firmen unterstützt werden, obwohl sie Mitarbeitende entlassen,  gibt es Menschen, die sind seit Monaten in Kurzarbeit sind und mit 80% ihres Lohnes auskommen müssen. “In Anbetracht der Tatsache, dass ein Viertel der Arbeitstätigen über kein Vermögen verfügt, ist das ein unhaltbarer Zustand. Für Geringverdienende braucht es jetzt dringende eine Aufstockung der Hilfe”, so Kantonsrat und Kantonalpräsident der SP David Roth.

 

–       Der Kanton garantiert die Aufstockung der Kurzarbeitsentschädigung auf 100% für Einkommen unter dem Medianlohn.

 

–       Es werden zusätzliche 25 Millionen für die nächstjährige Prämienverbilligung zur Verfügung gestellt.

 

–       Unternehmen welche Unterstützung des Kantons erhalten müssen verpflichtet werden ihre Lehrstellen zu erhalten und die Angestellten weiter zu beschäftigen.

 

“Die Luzerner Regierung muss endlich begreifen, dass die Schäden durch staatliche Massnahmen auch vom Staat ausgeglichen werden müssen. Ansonsten droht sie weitere Teile der Bevölkerung gegen die Corona-Massnahmen aufzubringen”, ist Kantonsrätin Simone Brunner überzeugt.

 

Für weitere Informationen stehen Ihnen zur Verfügung:

 

David Roth, Kantonsrat, Mitglied PFK, 078 712 94 13

Simone Brunner, Kantonsrätin, Mitglied WAK 079 810 13 66 

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