Konkret würde der §4 des Spitalgesetzes mit einem Passus ergänzt, welcher der Regierung erlaubt, Mindestvorgaben für die Anstellungsbedingungen zu definieren. In der Folge wird der Regierungsrat bei Annahme des Postulats dazu verpflichtet, die Löhne auf Verordnungsebene um 5% anzuheben. Dies ist ein wichtiger Schritt in der Anerkennung der Leistung des Pflegepersonals. Zudem ist es eine Notwendigkeit, um längerfristig den Bedarf an Arbeitskräften decken zu können.
David Roth: „Wir haben einen akuten Mangel an Pflegepersonal und die Leistungen des vergangenen Jahres waren eindrücklich. Es ist an der Politik endlich ein Zeichen zu setzen.“ Da die Löhne des Spitalpersonals massgebend sind, werden auch alle anderen Pflegeangestellten davon profitieren.
Das LUKS hingegen erachtete eine Prämie von 150 Franken für den Einsatz während der Corona-Pandemie als ausreichend. Ein derart mickriges Zeichen, dass es schon wieder als Geringschätzung wahrgenommen werden muss. Zumal in anderen Spitäler oder staatsnahen Betrieben vierstellige Prämien bezahlt wurden.
Für weitere Informationen stehen Ihnen zur Verfügung:
David Roth, Kantonsrat SP, 078 712 94 13
Melanie Setz, Kantonsrätin SP, 079 256 43 80