SP will ÖV Grundversorgung und den ländlichen Raum stärken

14. Dezember 2021 // Das Gesetz über den öffentlichen Verkehr verlangt eine ÖV Grundversorgung im ganzen Kanton. Trotz dieses gesetzlichen Auftrags sind immer noch ehemals eigenständige Gemeinden oder Regionen des Kantons z. B. Lieli, Sulz, Retschwil, Geiss, Ohmstal, Daiwil, Renzligen oder das linke Ufer des Baldeggersees, etc. von der Grundversorgung mit dem öffentlichen Verkehr abgeschnitten. Eine Grundversorgung mit Mobilitätsangeboten durch die öffentliche Hand ist für die gesellschaftliche und wirtschaftliche Teilhabe der gesamten Bevölkerung des Kantons zentral und deshalb setzt sich die SP in einer Motion dafür ein.

Das Gesetz über den öffentlichen Verkehr fördert die Verlagerung des Personentransports auf öffentliche Verkehrsmittel unter Erhöhung des Anteils dieser Verkehrsmittel am Gesamtverkehr. Um Ziele und Grundsätze zu erreichen, wird eine Grundversorgung durch den öffentlichen Personenverkehr im ganzen Kantonsgebiet als Voraussetzung für die raumplanerisch und volkswirtschaftlich erwünschte Entwicklung der Regionen und Gemeinden angestrebt. «Es soll ein leistungsfähiger, attraktiver und einfach zugänglicher öffentlicher Personenverkehr mit innovativen Mobilitätsangeboten aufgebaut werden», und dies im ganzen Kanton. «Die Angebotslücken müssen deshalb unbedingt geschlossen werden», formuliert Hasan Candan, Kantonsrat aus der Stadt Luzern die Ziele der Motion.

«Die Grundversorgung und Förderung des öffentlichen Verkehrs sind wichtig für die gesellschaftliche und wirtschaftliche Teilhabe und muss auch im ländlichen Raum sichergestellt werden. Zudem werden ökologisch nachhaltige Verkehrsmittel aufgrund des Klimawandels und des steigenden Drucks auf die natürlichen Lebensräume immer wichtiger», so Kantonsrätin Isabella-Schwegler-Thürig, Wauwil.

Die SP verlangt deshalb von der Regierung Massnahmen, um die Lücken in der Grundversorgung zu schliessen und so den öffentlichen Personenverkehr im ganzen Kantonsgebiet zustellen. Die Regelung zur Finanzierung der Kurse und Linien des öffentlichen Verkehrs gilt es dabei zu überprüfen, da die Kosten die Möglichkeiten der Gemeinden oft übersteigen. Gleichzeitig sollen in diesem Zusammenhang neue Mobilitätsformen geprüft und die gemeindeübergreifende Verkehrsplanung des öffentlichen Verkehrs in den Agglomerationen und im ländlichen Gebiet gefördert werden.

 

Kontakt:

Hasan Candan, Kantonsrat SP, Mitglied VBK, 079 631 64 81

Isabella Schwegler-Thürig, Kantonsrätin SP, Mitglied VBK, 079 888 84 51

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