Vernehmlassung Revision Planungs- und Bauverordnung (PBV): Die Stossrichtung stimmt für die SP

14. Dezember 2021 // In dieser Vernehmlassung findet sich ein Sammelsurium von Verordnungsänderungen, die die Planungs- und Bauverordnung des Kantons Luzern betreffen. Es betrifft dies den Schutz von Kulturland, speziell von Fruchtfolgeflächen im Zuge der Umsetzung des Gegenvorschlages zur Kulturlandinitiative. Dann die elektronischen Daten in der Richt-, Nutzungs- und Sondernutzungsplanung. Weiter die Publikationspflicht im Kantonsblatt. Die Aufhebung privatrechtlicher Baubeschränkungen. Ebenfalls die Rückerstattung von Entschädigungen und Verfahrenskosten im Bereich Planungsvorteile. Betroffen von der Vernehmlassung ist auch die elektronische Eingabe und öffentliche Auflage von Baugesuchen. Und zu guter Letzt die Gebühren im koordinierten Baubewilligungsverfahren.

Die SP begrüsst die Bemühungen des Kantons, das Kulturland und insbesondere die Fruchtfolgeflächen FFF im Kanton Luzern besser zu schützen. Der Vollzugswechsel von den Gemeinden zu den Fachstellen des Kantons erachten wir als einen Schritt in die richtige Richtung. Wir sind einverstanden, dass eine Dienststelle den Lead im Vollzug und der Kontrolle hat. Wir sind aber nicht einverstanden, dass die Dienststelle rawi (Raum und Wirtschaft) das abschliessende Sagen hat. Die SP fordert, dass die Dienststellen uwe (Umwelt und Energie) sowie lawa (Landwirtschaft und Wald) gleichberechtigt im Entscheidungsprozess von Massnahmen der Ortsplanung oder von Baubewilligungsverfahren ausserhalb der Bauzonen beteiligt sein müssen.


Die Dienstelle Landwirtschaft und Wald ist die zuständige Dienststelle, welche die Interessen zum Schutz des Kulturlandes und der Erhaltung der ökologischen Funktionen angemessen wahren kann und muss. Im Zusammenhang mit dem Klima- und Energiebericht sowie dem Planungsbericht Biodiversität kommt der Dienstelle Landwirtschaft und Wald sowie der Dienstelle Umwelt und Energie gleichsam eine hohe Bedeutung zu und ihre Einschätzungen und Entscheidungsbefugnis müssen in der PBV verankert und ihre Weisungsbefugnis erweitert werden.


Wir begrüssen auch die Begleitung während der ganzen Dauer der Verfahren durch den Kanton. So kann sichergestellt werden, dass der Qualität des Bodens Rechnung getragen wird.

Mit den weiteren Änderungen in der Planungs- und Bauverordnung ist die SP einverstanden. Sie begrüsst insbesondere die Digitalisierung im Verkehr mit den kantonalen Dienststellen. Besonders im Bereich der Richt-, Nutzungs- und Sondernutzungsplänen können so Doppelspurigkeit und Fehlerquellen vermieden werden.

Weitere Punkte der Verordnung, die einer Klarstellung von Abläufen oder der Schaffung von Rechtsgrundlagen dienen, begrüssen wir ebenfalls.

Im Bereich Elektronische Eingabe und öffentliche Auflage Baugesuch sind wir der Meinung, dass der Datenschutz von Publikationen so gehandhabt werden soll, damit dem Gemeinwesen unnötiger Bearbeitungsaufwand erspart bleibt.

 

Kontakt:

Peter Fässler, SP Kantonsrat, Mitglied RUEK, 079 736 15 64

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