SP fordert Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes und Sanierung der Haltestellen bis 2026

28. Januar 2022 // Die öffentliche Hand steht in der Verantwortung das zukünftige Mobilitätsbedürfnis aller Menschen und unter Berücksichtigung des Behindertengleichstellungsgesetzes zu gewährleisten. Die Voraussetzungen sind so zu gestalten, dass dies klima- und umweltfreundlich geschieht. Besondere Verantwortung erhält die Regierung bei der Erfüllung dieser Aufgabe auch gegenüber dem Erhalt der natürlichen Lebensräume und Lebensgrundlagen für die Produktion von lokalen Nahrungsmitteln durch eine vorausschauende Siedlungs- und Raumentwicklung.

Aufgrund der gesellschaftlichen und klimatischen Entwicklungen rückt die Verkehrspolitik immer stärker in den Fokus. Der Wandel im Arbeits- und Freizeitverhalten sowie die kantonalen Klima- und Umweltziele zum Schutz unserer Lebensgrundlagen, stellen uns vor grosse Herausforderungen aber bieten auch Chancen. In Zukunft die unterschiedlichen Bedürfnisse der Mobilität unter einen Hut zu bringen, wird komplexer und anspruchsvoller. Die Trennung zwischen Baugebiet und Nichtbaugebiet ist strikte einzuhalten. «Der Verkehr ist an der Quelle zu vermeiden. Ein besonderes Augenmerk der zukünftigen Strassenbaupolitik gilt den externen Umwelt- und Klimakosten. Die externen Kosten, welche durch den Verkehr ausgelöst werden, müssen transparent ausgewiesen, internalisiert und vor allem gedeckt werden»Hasan Candan, Kantonsrat Stadt Luzern. Aufgrund des Kohärenz-, Transparenz- und Verursacherprinzips, gilt es dies konsequent umzusetzen, ansonsten wird umwelt-, klima- oder biodiversitätsschädigendes Verhalten indirekt subventioniert und durch falsche Anreize gefördert, was volkswirtschaftliche Ineffizienten schafft, aufgrund der erheblichen Investitionen zum Schutz des Klimas und der natürlichen Lebensgrundlagen.

Die Transformation hin zu einem klimaneutralen Kanton bis 2050 muss auch im Bauprogramm für die Kantonsstrassen verfolgt und gesteuert sowie auf die zukünftigen Entwicklungen angepasst werden. Massnahmen des Bauprogramms, welche die Umwelt- und Klimaemissionen reduzieren und den Zugang zur Mobilität für Menschen mit Behinderungen ermöglichen, müssen vorangetrieben werden und umgekehrt Projekte kritisch hinterfragt werden, welche den Klima- und Umweltzielen zuwiderlaufen, so Kantonsrätin Isabella-Schwegler-Thürig, Wauwil.  Bei der Beurteilung und Priorisierung muss berücksichtigt werden, dass die Ansprüche, das Mobilitätsbedürfnis sowie die Voraussetzungen zum Erreichen der genannten Ziele sich im urbanen Raum, der Agglomerationen und auf der Landschaft unterscheiden. So muss zum Beispiel im urbanen Raum die konsequente Förderung des öffentlichen Verkehrs und des Radverkehrs erfolgen.

Unter Berücksichtigung der genannten Grundsätze hat die SP zu verschiedenen Projekten des Bauprogramms 2023-2026 für die Kantonsstrassen in der Vernehmlassungantwort Stellung genommen.

 

Kontakt:

Hasan Candan, Kantonsrat SP, Mitglied VBK, 079 631 64 81

Isabella Schwegler-Thürig, Kantonsrätin SP, Mitglied VBK, 079 888 84 51

 

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