Medienmitteilung zur öffentlichen Auflage mit E-Mitwirkung zur Teilrevision des Richtplans zum Thema Windenergie

27.01.23 // Der Kanton Luzern arbeitet an der Gesamtrevision des Kantonalen Richtplanes. In diesem Richtplan muss die Forderung des Bundes im Rahmen der Energiestrategie 2050 nach der Festsetzung von geeigneten Gebieten für die Windkraftnutzung umgesetzt werden. Infolge von starken Unsicherheiten in der Stromversorgung beschloss der Regierungsrat des Kantons Luzern, das Thema Windenergie als Teilrevision des kantonalen Richtplanes vorzuziehen.

Der Kanton Luzern arbeitet an der Gesamtrevision des Kantonalen Richtplanes. In diesem Richtplan muss die Forderung des Bundes im Rahmen der Energiestrategie 2050 nach der Festsetzung von geeigneten Gebieten für die Windkraftnutzung umgesetzt werden. Infolge von starken Unsicherheiten in der Stromversorgung beschloss der Regierungsrat des Kantons Luzern, das Thema Windenergie als Teilrevision des kantonalen Richtplanes vorzuziehen.

Die SP setzt voll auf erneuerbare Energiequellen und begrüsst daher diese Revision. Es ist unbestritten, dass eine sicherere und genügende Stromversorgung mit erneuerbaren und umweltverträglichen Stromproduktionsmassnahmen erzielt werden kann und muss. Photovoltaikanlagen sind ein Thema, Windkraftwerke, um die es hier geht, ein weiterer wichtiger Teil der Energieversorgung. Die Erfahrung der letzten Jahrzehnte zeigt aber, dass die Planung, die Bewilligung und der Bau von Windkraftwerken nicht vom Fleck kommen. Ein beschleunigtes Verfahren, wie es der Bund und der Kanton Luzern planen, ist dringend notwendig und wird von der SP unterstützt.

Die SP ist der Meinung, dass der Kanton Luzern die Leistungen dieser Windenergieerzeugungsanlagen nur in ungenügendem Umfang plant und ausbaut. Sie fordert deshalb eine höhere Produktionsleistung im Kanton Luzern. Gerade im sehr ländlich geprägten Umfeld ist eine grössere Leistungsmenge von Windenergie möglich und notwendig. Geeignete Standorte sind genügend vorhanden. Weit fortgeschrittene Projekte wie jene am Lindenberg und Stierenberg müssen nun schnell vorangetrieben werden.

Allerdings, berechtigte Anliegen der Umwelt und der unmittelbar Betroffenen müssen dabei im Sinne eines grösseren Bevölkerungsinteresses gewahrt bleiben, nicht jedoch Partikularinteressen auf kommunaler Stufe. Die SP fordert auch, dass der Miteinbezug der Bevölkerung klarer definiert wird im Richtplan.

 

Kontakt:
Peter Fässler, Kantonsrat SP Kriens, 079 736 15 64, faessler-politik@bluewin.ch

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