Steuergesetzrevision 2025 geht auf Kosten der breiten Bevölkerung

Medienmitteilung vom 20. Oktober 2023

Die Steuergesetzrevision generiert für den Kanton und die Gemeinden Steuerausfälle in Millionenhöhe zugunsten der Unternehmungen und verhindert somit nachhaltige Leistungen für die breite Bevölkerung wie eine wirksame Prämienverbilligung, Kita-Infrastruktur und weitere wichtige Investitionen in der Bildung und Gesundheit. Einziger Lichtblick innerhalb der Vorlage ist die gezielte Entlastung bei den natürlichen Personen mit tiefen Einkommen. Die weiteren Massnahmen lehnt die SP dezidiert ab, weil einmal mehr die breite Luzerner Bevölkerung dafür bezahlen wird.

Entlastung von tiefen Einkommen wird unterstützt

Die beabsichtigte gezielte Entlastung der natürlichen Personen mit tiefen Einkommen wird von der SP befürwortet. Simone Brunner, Kantonsrätin: «Diese Massnahme wurde seitens der SP schon mehrfach gefordert. Sie ist wichtig zur Reduktion der überdurchschnittlich hohen Besteuerung von tiefen Einkommen sowie zur Beseitigung von Schwelleneffekten wie z.B. beim Austritt aus der wirtschaftlichen Sozialhilfe». Damit diese allerdings spürbar ist, muss sie mit Unterstützungsmassnahmen kombiniert werden, z.B. höhere Prämienverbilligung und einkommensabhängigen Beiträgen für die Kinderbetreuung.

Von Steuerabzügen profitieren vor allem Personen mit hohen Einkommen. Aus diesen Gründen beurteilt die SP die Anpassungen bei den Kinderabzügen sowie Abzüge für die Drittbetreuungskosten kritisch. Die SP plädiert dafür, diese tiefer anzusetzen und im Gegenzug genügend Mittel für die Finanzierung der hängigen Kita-Initiative einzustellen, damit die Kosten für die Eltern künftig auch tragbar sind. Denn Steuerabzüge geben weder einen Anreiz, die Erwerbstätigkeit zu erhöhen, noch leisten sie einen Beitrag zur Behebung des Arbeitskräftemangels. Negativ beurteilt die SP weiterhin die Senkung der Kapitalsteuer bei Pensionskassen-Vorbezügen. Bei Personen mit durchschnittlichen Einkommen erhöhen Vorbezüge von Kapitalleistungen aus der Vorsorge tendenziell das Risiko auf Altersarmut und führen langfristig zu höheren Sozialausgaben. Die Entlastung von Personen mit sehr hohem Vorsorgekapital ist nicht angezeigt.

Gemeinden werden finanziell geschröpft

«Wir sind der Ansicht, dass die Mehreinnahmen, welche die von der OECD-Steuer betroffen Unternehmen abliefern, der Bevölkerung zugutekommen und nicht direkt an die Firmen rückverteilt werden sollten» so Melanie Setz, Kantonsrätin. Die SP ist überzeugt, dass eine Steuergesetzrevision, die Kanton und Gemeinden jährlich rund 200 Mio. kostet, während gleichzeitig die Nationalbankeinnahmen wegfallen, zu enormen finanziellen Unsicherheiten für Kanton und Gemeinden führt. Gerade für die Gemeinden zeichnet sich mit steigenden Ergänzungsleitungskosten und höheren IPV-Kosten ein Kostenwachstum ab, das gedeckt werden muss. Folglich ist es für die SP unverständlich, dass die kritischen Vernehmlassungsrückmeldungen der Gemeinden zu den steuerlichen Anpassungen, beispielsweise beim Vorsorgetarifs, der Senkung der Kapitalsteuer oder der Patentbox grosszügig ausgeklammert werden. Die Regierung entgegnet der Kritik lediglich mittels einer Etappierung der Umsetzung. «Dieser Ansatz sorgt langfristig gesehen ebenfalls für substanzielle Steuerausfälle, ist reine Augenwischerei und gefährdet den Zusammenhalt zwischen Kanton und Gemeinden» ist Kantonsrätin Simone Brunner überzeugt. Auch die geplanten Abfederungsmassnahmen mittels Erträgen aus der OECD-Steuer (23.5 Millionen Franken) reichen bei weitem nicht, um die Ertragsausfälle der Gemeinden zu kompensieren (98.7 Millionen ab 2028). Diese Gelder werden wiederum fehlen, um wichtige Investitionen in den Gemeinden voranzutreiben (z.B. Sanierung von Schulanlagen) und die steigenden Kosten zu bewältigen.

Unnötige Steuersenkungen bei den juristischen Personen

Die erneuten millionenschweren Steuergeschenke, die die Regierung für Unternehmen plant, sind für die SP unhaltbar. Denn die juristischen Personen wurden bereits bei der letzten Steuergesetzrevision massiv entlastet. Die Regierung plant, die Kapitalsteuer bis ins Jahr 2028 sozusagen aufzulösen und mittels Patentboxen Firmen weiter zu begünstigen. Die Steuererträge werden fehlen, um wichtige Leistungen für die breite Bevölkerung zu finanzieren und neue Sparpakete zulasten der Bevölkerung werden die Folge sein. Kritisch erwartet die SP genauere Informationen zu den nicht-fiskalischen Massnahmen zur Förderung von Standortmassnahmen, denn die geplanten Anpassungen des Wirtschaftsförderungsgesetzt deuten darauf hin, dass dies weitere steuerliche Entlastungen sein werden.

Für weitere Auskünfte:

Kantonsrätin Simone Brunner, Mitglied der Kommission Wirtschaft und Abgaben (WAK):

079 810 13 66

Kantonsrätin Melanie Setz Isenegger, Mitglied der Kommission Wirtschaft und Abgaben (WAK):

079 256 43 80

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