Der Regierungsrat hat mit der neuen Beteiligungsstrategie 2026 (B 62) wichtige Schritte zur Verbesserung des Controllings unternommen. Neben positiven Ansätzen bleibt die Strategie in entscheidenden Bereichen wie der Begrenzung von Lohnexzessen und der Gleichstellung, aber auch bei der Umsetzung einer nachhaltigen ökosozialen Agenda hinter den Erwartungen zurück.
Die SP begrüsst, dass der Regierungsrat viele Empfehlungen aus der Aufsichtskommission (AKK) und Bemerkungen aus dem Kantonsrat (KR) umgesetzt hat. Positiv hervorzuheben sind die verbesserte Zusammenarbeit mit der Finanzkommission (FiKo) und die Bereitschaft, deren Ressourcen zu erhöhen. Auch die Einführung eines systematischen Controllings der Eignerstrategien ab 2025, die klaren Vorgaben zur Ausbildung von Lernenden und die Offenlegungsregeln für Ausstandspflichten in strategischen Leitungsorganen sind wichtige Fortschritte.
Die SP nimmt erfreut zur Kenntnis, dass die Umsetzung der Klimaberichterstattung vorangetrieben wird. Die LUKB AG, LUKS AG und LUPK haben ihre Klimaberichte bereits veröffentlicht und weitere Unternehmen wie die GVL, VVL und HSLU werden 2025 folgen. Die konkreten Zielsetzungen der Massnahmen- und Umsetzungsplanung Klima und Energie 2022–2026 wurden in die Eignerstrategien 2025 aufgenommen, was ein positives Zeichen für die ökologische Verantwortung ist. Angesichts der allgemeinen ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Herausforderungen erwarten wir, dass der Kanton bei allen Beteiligungen eine aktive Position einnimmt, welche den Wandel hin zu einer nachhaltigen Gesellschaft vorantreibt.
Mängel bei der Umsetzung grundlegender Forderungen
Nebst positiven Entwicklungen zeigt die Strategie in mehreren Punkten eine mangelhafte Umsetzung der parlamentarischen Forderungen:
● Lohndeckel für Führungspositionen: Die vom Kantonsrat geforderte Begrenzung der Saläre von Geschäftsleitungsmitglieder und Verwaltungsrät:Innen ist ungenügend umgesetzt. Die Regierung warnt hier vor Umsetzungsschwierigkeiten. Der Wille des Kantonsrats kommt aber mit Postulat P 1090 und Motion M 48 deutlich zum Ausdruck. «Wir fordern vom Regierungsrat, dass er den Willen des Parlaments umsetzt und einen Lohndeckel für Geschäftsleitungsmitglieder und Mitglieder des Verwalrungsrats verbindlich einführt. Sich hinter formalen Problemen zu verstecken und Umsetzungsprobleme zu beklagen, akzeptieren wir nicht», sagt Priska Fleischlin, Kantonsrätin und Mitglied der PFK.
In der Eignerstrategie der LUKB AG und LUKS AG wurden zwar Maximalentschädigungen formuliert, die Formulierungen bleiben jedoch schwammig. Begriffe wie “Lohnexzesse vermeiden” lassen viel Interpretationsspielraum, sind nicht objektiv definiert und der Regierungsrat behält sich Ausnahmen vor. Die geforderte Obergrenze für Verwaltungsratspräsidien, die das Gehalt eines Regierungsratsmitglieds nicht überschreiten soll, wird in den Eignerstrategien nur ungenügend definiert. Die genaue Höhe der Vergütung für ein 100%-Präsidium ist nicht benannt, bei der LUKB wird nur die Gesamtvergütung aller Verwaltungsratsmitglieder angegeben, bei der LUKS wird ein maximaler Betrag zur Pauschalvergütung ohne Pensum angegeben.
● Gleichstellung: Im Bereich der Lohngleichheit geht die Strategie nicht weit genug. Der Regierungsrat will lediglich die Durchführung von Stichproben “prüfen”, anstatt diese als verbindliche Massnahme zur Einhaltung der Lohngleichheit umzusetzen. Zudem sind die Regelungen zur ausgewogenen Geschlechtervertretung in den operativen Organen noch unzureichend. «Die Regierung unterlässt hier, verbindliche Regeln und Kontrollen zur Lohngleichheit und zur ausgewogenen Geschlechtervertretung in Führungsorganen festzulegen», stellt Priska Fleischlin fest.
● Transparenz und Doppelrollen: Der Regierungsrat verspricht, Doppelrollen von Regierungsrat-Mitgliedern und deren Departementssekretär:innen in Leitungsgremien weitgehend zu vermeiden. Jedoch fehlt eine transparente Übersicht über die aktuellen Einsitznahmen von Departementssekretär:innen in kantonalen Beteiligungen. Eine konsequente Vermeidung solcher Doppelmandate ist entscheidend für eine glaubwürdige Aufsicht.
● Die Regierung setzt pro Beteiligung Schwerpunkte fest. Seit zehn Jahren sind nun Nachhaltigkeitsziele der UNO in Kraft, der Kanton nennt Nachhaltigkeit (nebst Zusammenhalt, Offenheit u.a.) einen Leitsatz, und will auch im Legislaturprogramm Nachhaltigkeit stärken, scheint aber bei den Beteiligungen diese nicht als grundlegende und überall geltende Ziele festlegen zu wollen. Hier verpasst die Regierung aus Sicht der SP eine zentrale Aufgabe der breitflächigen Umsetzung der eigenen Leitsätze und Legislaturziele.
Die SP Luzern fordert den Regierungsrat auf, den Willen des Parlaments und die eigenen Legislaturziele in allen Bereichen seiner Beteiligungsstrategie konsequenter umzusetzen.
Die Bevölkerung will keine weiteren Lohnexzesse und der Kantonsrat hat dazu zwei Vorstösse überwiesen. Es ist Zeit, dass die Lohnexzesse bei kantonalen Beteiligungen effektiv gestoppt, die Lohngleichheit verbindlich durchgesetzt und Transparenz bei Doppelrollen vollständig gewährleistet wird. Zudem gilt es das Konzept der Nachhaltigkeit in sämtlichen Bereichen der Strategie grundlegend zu verankern, denn Nachhaltigkeit geht uns alle an und der Regierungsrat steht in der Pflicht, sich bei allen Zusammenarbeiten mit der Privatwirtschaft und der Bevölkerung, den Wandel hin zu einem nachhaltigen Verhalten zu fördern.
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