Nein-Komitee pfeift auf Verfassungsauftrag

20.02.2018 // Gemäss Bundesverfassung ist auch der Kanton Luzern verpflichtet, sich für zahlbaren Wohnraum einzusetzen, insbesondere für Familien. Das Komitee gegen zahlbaren Wohnraum, welches gestern an die Medien getreten ist, nimmt diesen Verfassungsauftrag nicht ernst. Die kantonalen Beihilfen laufen aus und Alternativen präsentieren die Gegner von zahlbarem Wohnraum keine. Wenn der Kanton das grundlegende Bedürfnis nach Wohnraum nicht mehr ernst nimmt, liegt es an der Stimmbevölkerung etwas gegen steigende Mieten und Wohnungsnot zu unternehmen, am einfachsten mit einem Ja am 4. März.

Artikel 41, Abs. 1 der Bundesverfassung hält klar fest: „Bund und Kantone setzen sich in Ergänzung zu persönlicher Verantwortung und privater Initiative dafür ein, dass Wohnungssuchende für sich und ihre Familie eine angemessene Wohnung zu tragbaren Bedingungen finden können.“ Diesem Verfassungsauftrag kommt der Kanton Luzern schon bald nicht mehr nach. Nachdem der Vollzug des sozialen Wohnungsbaus schon vor zehn Jahren in den Kanton Aargau ausgelagert wurde, läuft diese Hilfe nun gänzlich aus. Wenn das Nein-Komitee von „dreinpfuschen“ des Kantons und einer Staatskrücke spricht, ignoriert es schlichtweg den klaren Auftrag in der Bundesverfassung

Politik lässt Wohnungssuchende im Stich

Die vom Regierungsrat vorgeschlagene öffentlich-rechtliche Anstalt zur Förderung gemeinnützigen Wohnraums, wurde von den im Nein-Komitee vertretenen Parteien einstimmig abgelehnt. Zahlbares Wohnen geniesst leider keinen hohen Stellenwert im Kantonsrat. Deshalb muss einmal mehr die Bevölkerung korrigierend eingreifen, wie sie dies schon mit wohn- und bodenpolitischen Volksinitiativen in Emmen, Hochdorf, Horw, Kriens, Luzern, Rothenburg und Sursee erfolgreich getan hat. 

Widersprüchliche Positionen des Nein-Komitees

Hauptargument des Komitees gegen zahlbaren Wohnraum für alle ist die angeblich fehlende Aktualität der Initiative. Der Mietwohnungsbau habe sich auf Grund der Leerstände entspannt und die Mietpreise würden so nach unten gedrückt. Dem widerspricht an anderer Stelle der Präsident des Schweizerischen Verbandes der Immobilienwirtschaft Zentralschweiz (SVIT) Christian Marbet. Angesprochen auf die erwarteten Leerstände im Entwicklungsgebiet Luzern Süd meinte er, dass es letztlich für die meisten Bauherren nicht allzu schmerzlich sei, wenn Wohnungen nicht vermietet werden können: „Leere Wohnungen kosten nichts, da die Zinsen extrem tief sind, der Schmerz der Blase ist also gering.“ Das wahre Motiv der Initiativgegner dürfte also eher im Profitdenken als im Gemeinwohl liegen. Letzterem haben sich nämlich die Genossenschaften verpflichet, welche von der Initiative profitieren würden.

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