Vernehmlassungsantwort Spitalgesetz

Medienmitteilung vom 14. Mai 2018 // Stellungnahme der Sozialdemokratischen Partei Luzern zur Änderung der Rechtsform der kantonalen Spitalunternehmen Vernehmlassung zum Entwurf zur Änderung des Spitalgesetzes

Das Gesundheitsdepartement beantragt für das Luzerner Kantonsspital  LUKS und die Luzerner Psychiatrie Lups eine neue Rechtsform. Die beiden Institutionen sollen von öffentlich-rechtlichen Anstalten in zwei selbständige AGs umgewandelt werden. Die SP lehnt dieses Vorhaben ab. Die Kostenexplosion im Gesundheitswesen wird zu einem Dauerthema. Allenfalls braucht es wieder mehr öffentliche Steuerung, um die Kosten in den Griff zu bekommen. Die neue Rechtsform, würde die demokratische Mitbestimmung aber klar einschränken. Die SP fordert zuerst einen Marschhalt und eine Auslegeordnung der zukünftigen Strategie der gesamten Versorgungskette, auch in Bezug auf die Versorgungsregion Zentralschweiz. Diese Frage stellt sich Aufgrund des vermehrten Engagements des LUKS ausserhalb des Spitals (Beispiel Mattenhof im Bereich Hausarztmedizin) immer dringender.

Das LUKS gibt vor, die Zusammenarbeit mit dem Spital Nidwalden bedinge diese neue Rechtsform. Dies, obwohl noch nicht klar ist, ob die Nidwaldner Bevölkerung ihre Mehrheitsbeteiligung an das LUKS abgeben würde. Auch für die SP ist eine enge überkantonale Zusammenarbeit in der Gesundheitsversorgung wichtig. Eine qualitativ hochstehende Gesundheitsversorgung hängt nicht von der Rechtsform der Institution ab.

Gegen die Rechtsform de AG spricht nach wie vor die fehlende „Gewinnstrebigkeit“ der Spitäler. Sie haben einen öffentlichen Versorgungsauftrag. Eine AG mit Holdingstruktur (Tochterfirmen) wäre undurchschaubarer und damit politisch kaum mehr zu steuern und zu kontrollieren.

Sollte jedoch eine AG Gründung eine politische Mehrheit finden, wird sich die SP stark machen für eine gemeinnützige AG, welche keine Steuern bezahlt. Zudem sollen die Rechte des Personales zwingend in einem Gesamtarbeitsvertrag geregelt werden. Auch die Patientenrechte dürften auf keinen Fall eingeschränkt werden. Da die öffentliche Hand und die Prämienzahlerinnen und Zahler die Kosten zu tragen haben, soll die politische Steuer nicht aus der Hand gegeben werden.

 

Für Rückfragen:

Yvonne Zemp Baumgartner  yvonne.zemp@bluewin.ch Mobile 079 587 75 39

oder Marianne Wimmer marianne.wimmer@lu.ch

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