Steuergesetzrevision 2020 mit guten Ansätzen, aber noch ungenügend

23. Mai 2018 // Die vom Regierungsrat präsentierte Vernehmlassung zur Steuergesetzrevision 2020 inklusive der Anschlussgesetzgebung zur Steuervorlage 17 des Bundes zeigt zwar positive Ansätze, ist aber noch unzureichend, um die Probleme zu lösen. Langjährige Forderungen der SP im Bereich der Unternehmens- oder Vermögenssteuern werden aufgenommen. Im Bereich der Unternehmenssteuern bleibt es aber bei einer kosmetischen Anpassung. Für die SP genügen die vorgestellten Massnahmen nicht, um die strukturelle Finanzierungslücke zu schliessen. Die Vorlage ist aber immerhin eine Basis für weitere Gespräche.

Auch aufgrund einer Motion der SP wurde der Regierungsrat vom Kantonsrat verpflichtet, Vorschläge für eine Anpassung des kantonalen Steuergesetzes zu machen. Die Vorschläge im Bereich der Unternehmens-Gewinnsteuern und der Vermögenssteuern enthalten begrüssenswerte Elemente und gehen grundsätzlich in die richtige Richtung. Dass bei den Vermögenssteuern Familien und der Mittelstand entlastet, hohe Vermögen ab rund Fr. 500’000 mehrbelastet werden, ist sozialpolitisch schon lange überfällig. Die Anpassung des Gewinnsteuersatzes für Unternehmen von 1,5% auf 1,6% hingegen genügt so nicht. «Dies ist noch nicht viel mehr als eine kosmetische Anpassung» ist Kantonsrat Jörg Meyer (Adligenswil) überzeugt.

Dass die Umsetzung der Steuervorlage 17 des Bundes im Kanton Luzern nur sehr zurückhaltend erfolgen kann, liegt auf der Hand. Der Kanton kann sich keine weiteren Steuergeschenke an Firmen leisten. «Dass bei der Kapitalsteuer eine Zweisatz-Lösung mit einer weiterhin bestehenden Entlastung der Statusgesellschaften vorgesehen ist, kann die SP nachvollziehen» kommentiert Jörg Meyer den Vorschlag der Regierung. Die Erhöhung der Dividendenbesteuerung für qualifizierte Beteiligungen auf 70% ist für die SP ein zwingender Bestandteil der Umsetzung der SV 17.

Insgesamt gewährleisten die Mehreinnahmen für den Kanton jedoch nur das dringend notwendige Minimum, um den Aufgaben- und Finanzplan vordergründig ins Gleichgewicht zu bringen. Es besteht weiterhin kein Spielraum für notwendige Entwicklungen oder die Anpassung drastischer Abbaumassnahmen der letzten Jahre wie z.B. die Arbeitszeit- oder Unterrichtserhöhung für Mitarbeitende und Lehrpersonen. «Die Vorschläge der Regierung sind noch kein Befreiungsschlag, aber immerhin Basis für Gespräche» meint Jörg Meyer.

Im Detail wird die SP im Rahmen des Vernehmlassungsverfahren Stellung beziehen.

Kontakt:

Jörg Meyer, Kantonsrat, Mitglied Kommission für Wirtschaft und Abgaben WAK

Mittwoch, 23. Mai 2018, ab 14.30 Uhr, Telefon 079 429 62 92

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