Steuergesetzrevision 2020 noch ungenügend

29. August 2018 // Die SP erachtet in ihrer Vernehmlassungsantwort die von der Regierung vorgeschlagene Steuergesetzrevision noch als ungenügend. Positive Ansätze sind vorhanden, diese genügen aber nicht, um die selbstverursachte strukturelle Finanzierungslücke zu schliessen. Insbesondere im Bereich der Unternehmenssteuern handelt es sich nur um eine kosmetische Anpassung. Nebst Anpassungen bei der Vermögenssteuer fordert die SP neu auch eine Anpassung der Progression bei der Einkommenssteuer für sehr hohe Einkommen.

Auch aufgrund einer Motion der SP wurde die Regierung verpflichtet, Anpassung im kantonalen Steuergesetz vorzuschlagen, nebst Anschlussgesetzgebungen z.B. an die Steuervorlage 17 des Bundes.

«Die selbstverursachte strukturelle Finanzierungslücke kann mit den Vorschlägen der Regierung nicht nachhaltig gelöst werden» ist Kantonsrat Jörg Meyer (Adligenswil) überzeugt. Insbesondere um politisch zwingende Anpassungen bei Abbaumassnahmen der letzten Jahre (z.B. Arbeitszeit, Stipendien, Prämienverbilligung) vorzunehmen, benötigt es weitere Mittel. Diese latenten Beträge wie auch der höchstwahrscheinliche Wegfall des Beitrages von Fr. 20 Mio. zu Gunsten des Kantons aus der Aufgaben- und Finanzreform 18 sind bei der Steuergesetzrevision zu berücksichtigen. Die vom Regierungsrat in der Botschaft berechneten Mehreinnahmen werden nicht genügen, um den Haushalt wieder ins Gleichgewicht zu bringen.

Die Vorschläge und langjährigen Forderungen der SP im Bereich der Unternehmens- und Vermögenssteuern gehen grundsätzlich in die richtige Richtung, aber zu wenig weit. Insbesondere die Anpassung der Unternehmenssteuer von 1,5% auf 1,6% genügt auf keinen Fall. David Roth, Kantonsrat aus Luzern, meint dazu: «Dies ist nicht viel mehr als eine kosmetische Anpassung. Wir fordern mindestens 1,75%.»

Eine höhere Besteuerung grosser Vermögen ab rund Fr. 500’000 und dafür eine Entlastung von Familien und des Mittelstandes ist sozialpolitisch schon lange notwendig. Die Verdoppelung der Freibeträge geht für die SP jedoch zu weit und soll halbiert werden.

Neu fordert die SP zudem, dass die Progression bei den Einkommenssteuern angepasst wird. Sehr hohe Einkommen sind im Vergleich zu anderen Kantonen im Kanton Luzern steuerlich gut gestellt. Hier ist ein verhältnismässiger Schritt notwendig.

Dass die Regierung die Steuervorlage 17 (SV17) des Bundes nur sehr zurückhaltend umsetzen will, unterstützt die SP ausdrücklich. Alles andere wäre für den Kanton Luzern nicht verkraftbar. Dass bei der Kapitalsteuer Statusgesellschaften teilweise weiterhin reduziert besteuert werden, kann die SP akzeptieren. Die Erhöhung der Dividendenbesteuerung für massgebende Beteiligungen auf 70% ist aber unabdingbar. «Ein Rabatt von 30% ist vollkommen genügend, bislang herrschte im Kanton Luzern eine rechnerisch ungerechtfertigte Bevorzugung» führt David Roth aus.

Insgesamt ist sind die Vorschläge der Regierung eine erste Basis, aber noch ungenügend um den Kanton Luzern in die Zukunft zu führen. «Es sind nun unbedingt Gespräche mit den vernünftigen Kräften im Kantonsrat nötig.» ist Jörg Meyer überzeugt.

 

Kontakt:

Jörg Meyer, Kantonsrat, Mitglied Kommission Wirtschaft und Abgaben; 079 429 62 92

David Roth, Kantonsrat, Mitglied Planungs- und Finanzkommission; 078 712 94 13

Beitrag teilen:

Facebook
Twitter
LinkedIn
Animation laden...Animation laden...Animation laden...

Newsfeed