Anrecht Luzerner Bevölkerung auf Bundesgelder Individuelle Prämienverbilligung

27. September 2018 / Mit einem dringlichen Postulat verlangt SP-Kantonsrat Jörg Meyer (Adligenswil), dass die Bundesgelder für die Individuelle Prämienverbilligung vollumfänglich der Luzerner Bevölkerung zu Gute kommen. Im Budget 2019 kürzt der Kanton erneut bei den Prämienverbilligungen und wird ein Teil der Bundesgelder de facto zur Sanierung der Kantonsfinanzen verwendet.

Der Kanton Luzern hat in den letzten Jahren seinen Beitrag für die Individuelle Prämienverbilligung rund halbiert. Der allergrösste Anteil an den ausbezahlten Prämienverbilligungen (80%) wird mittlerweile aus zweckgebundenen Bundesbeiträgen finanziert.

Dieser Bundesbeitrag wird laufend der Entwicklung der Krankenkassenprämien angepasst. Damit ist sichergestellt, dass die Entlastung für Familien und den Mittelstand im gleichen Mass aufrechterhalten werden kann. So steigt der Bundesbeitrag für den Kanton Luzern auf 2019 hin um Fr. 5,2 Mio. Auch in den Planjahren 2020 bis 2002 ist ein steigender Beitrag auf über Fr. 150 Mio. Bundesbeiträge eingerechnet. Auf 2019 bauen jedoch der Kanton und die Gemeinden ihren Beitrag an die IPV insgesamt um Fr. 2,6 Mio. ab. De facto werden somit zweckgebundene Gelder des Bundes zur finanziellen Sanierung der Kantonsfinanzen verwendet.

«Der Anspruch der Luzerner Bevölkerung auf die Bundesbeiträge für die Prämienverbilligung wird missachtet» stellt Jörg Meyer fest.

Der Kanton zieht sich mehr und mehr aus der Mitverantwortung für die IPV zurück. Dies trotz steigender Krankenkassenprämien und Bevölkerungszahlen. Auch in den Planjahren (z.B. 2021) soll anscheinend der Anstieg der Bundesgelder nicht vollumfänglich zu Gunsten der Luzerner Bevölkerung eingesetzt werden und ist bereits ein weiterer Abbau der Kantons- und Gemeindebeiträge für die IPV eingerechnet.

Diese Zweckentfremdung muss umgehend gestoppt werden. Die Luzerner Bevölkerung hat ein Anrecht darauf, dass die zweckgerichteten Bundesbeiträge ausschliesslich für die Prämienverbilligung verwendet werden.

 

Detailzahlen siehe Anhang.

 

Kontakt:

Jörg Meyer, Kantonsrat

Tel. 079 429 62 92

 

 

Anhang:

 

 

total

Beitrag Bund

Beitrag Gde.

Beitrag Kanton

Anteil Kanton

2012

175.3

-102.2

-36.5

36.6

20.9%

2013

179.5

-104.3

-37.6

37.6

20.9%

2014

161.3

-107.3

-26.2

27.8

17.2%

2015

168.3

-112.6

-27.8

27.9

16.6%

2016

167.4

-118.3

-24.6

24.5

14.6%

2017

159.6

-124.5

-17.0

18.1

11.3%

2018

173.5

-131.3

-21.1

21.1

12.2%

2019

176.0

-136.5

-19.8

19.8

11.2%

2020

189.4

-141.9

-23.7

23.8

12.6%

2021

191.5

-147.6

-22.0

21.9

11.4%

2022

197.1

-153.5

-21.8

21.8

11.1%

 

Quelle: Aufgaben- und Finanzpläne Kanton Luzern

 

 

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