Im Fall des Zuger Regierungsrates Beat Villiger bleiben mehrere Fragen unbeantwortet. „Die Vorwürfe die gegenüber der Luzerner Staatsanwaltschaft im Raum stehen sind gravierend und bedürfen einer Entkräftung oder einer juristischen Aufarbeitung“, so Melanie Setz Isenegger, Kantonsrätin (Emmen) und Mitglied der Justiz- und Sicherheitskommission (JSK). Viel wichtiger als die Verfolgung des Einzelfalles ist dabei die Klärung des Vorwurfes der Begünstigung des Beschuldigten durch die Staatsanwaltschaft. Begünstigung ist ein Offizialdelikt und muss von Amtes wegen verfolgt werden. David Roth, Präsident der SP Kanton Luzern: „Das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz ist massgeblich davon abhängig, dass alle Personen gleich behandelt werden.“ Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung und umso wichtiger ist, dass sämtliche Zweifel ausgeräumt werden können.