Die SP fordert eine externe Untersuchung im Fall Beat Villiger

29. Oktober 2018 // Die SP fordert mit einem dringlichen Postulat im Kantonsrat Luzern eine externe Untersuchung im Fall Beat Villiger. Insbesondere gilt es abzuklären, ob den Vorwürfen eines Urkundendeliktes nachgegangen wurde und keine Begünstigung durch die Staatsanwaltschaft Luzern stattgefunden hat.

Im Fall des Zuger Regierungsrates Beat Villiger bleiben mehrere Fragen unbeantwortet. „Die Vorwürfe die gegenüber der Luzerner Staatsanwaltschaft im Raum stehen sind gravierend und bedürfen einer Entkräftung oder einer juristischen Aufarbeitung“, so Melanie Setz Isenegger, Kantonsrätin (Emmen) und Mitglied der Justiz- und Sicherheitskommission (JSK). Viel wichtiger als die Verfolgung des Einzelfalles ist dabei die Klärung des Vorwurfes der Begünstigung des Beschuldigten durch die Staatsanwaltschaft. Begünstigung ist ein Offizialdelikt und muss von Amtes wegen verfolgt werden. David Roth, Präsident der SP Kanton Luzern: „Das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz ist massgeblich davon abhängig, dass alle Personen gleich behandelt werden.“ Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung und umso wichtiger ist, dass sämtliche Zweifel ausgeräumt werden können.

Für weitere Informationen stehen Ihnen zur Verfügung: 
Melanie Setz Isennegger, Kantonsrätin, Mitglied JSK, Tel. 079 256 43 80
David Roth, Präsident SP Kanton Luzern, Tel. 078 712 94 13

 

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