Steuergesetzrevision 2020 ungenügend

12. November 2018 / Die vom Regierungsrat heute präsentierte Steuergesetzrevision 2020 ist in ihrer Gesamtheit ungenügend, auch wenn sie in die richtige Richtung geht. Damit kann sich der Kanton nicht wirklich aus der angespannten Finanzlage befreien. Die Mini-Anpassung bei den Unternehmenssteuern von 1,5% auf 1,6% ist nicht viel mehr als Kosmetik und geht zu wenig weit. Begrüsst wird die höhere Besteuerung grosser Vermögen und die zurückhaltende Umsetzung der Steuerreform des Bundes.

Die Regierung präsentiert eine Steuergesetzrevision, die einerseits die neuen Vorgaben des Bundes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung STAF umsetzt. Andererseits beinhaltet sie kantonale Anpassungen, welche auf aufgrund einer Motion der SP nötig wurden.

In ihrer Gesamtheit geht die Steuergesetzrevision für die SP zu wenig weit. Zwar sind Mehreinnahmen vorgesehen. Die selbstverursachte angespannte Finanzlage des Kantons kann damit aber nicht nachhaltig gelöst werden. «Die Revision ermöglicht nur gerade ein Treten an Ort und erlaubt keine zukunftsweisende Entwicklung des Kantons.» kritisiert SP-Kantonsrat Jörg Meyer (Adligenswil). Insbesondere für politisch zwingende Anpassungen bei Abbaumassnahmen der letzten Jahre (z.B. Prämienverbilligung, Stipendien, Arbeitszeit) benötigt es weitere Mittel.

Es ist deshalb zwingend, dass sich gerade Unternehmen wieder ausgewogen an den Leistungen des Kantons beteiligen. Deshalb genügt die Mini-Anpassungen bei den Unternehmenssteuern von 1,5% auf 1,6% auf keinen Fall. Die SP fordert eine Erhöhung auf 1,75%, welche für den Kanton rund 8,3 Millionen Franken zusätzlich ergeben würde.

Unverständlich bleibt, dass Dividenden aus qualifizierten Beteiligungen weiterhin von einem unverhältnismässigen Steuerrabatt von 40% profitieren sollen. Die faire und steuertechnisch korrekte Besteuerung müsste bei 70%, d.h. einer Reduktion von 30%, liegen.

Die höhere Besteuerung grosser Vermögen ab rund Fr. 500’000 ist aus Gründen der Steuergerechtigkeit schon lange überfällig. Ebenso nötig ist die sozialpolitische Entlastung bei den Vermögenssteuern von Familien und dem Mittelstand durch höhere Freibeträge. Auf Anhieb eine Verdopplung beurteilt die SP aber als kritisch.

Die zurückhaltende Umsetzung der Steuerreform des Bundes (Nachfolge der USRIII) im Kanton Luzern ist nur richtig. Die teilweise weiterhin reduzierte Kapitalbesteuerung bei Statusgesellschaften kann die SP akzeptieren.

In der Vernehmlassung weigern sich gewisse Parteien und Wirtschaftskreise, die vorgesehenen Anpassungen mitzutragen. Diese mangelnde Bereitschaft, den Kanton finanziell wieder auf die Beine zu stellen, und die sogar erhobenen Forderungen nach weiteren Steuerentlastungen können nur als verantwortungslos bezeichnet werden. Allen weitergehenden Forderungen wird die SP mit aller Kraft entgegentreten.

Kontakt:

Jörg Meyer, Kantonsrat, Mitglied Kommission Wirtschaft und Abgaben; 079 429 62 92

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