SP fordert eine fortschrittliche Regelung zur kurzfristigen Pflege von Familienmitgliedern
13. Dezember 2018 // Der gesetzliche Anspruch auf besoldeten Urlaub zur Pflege nahestehender Menschen beträgt für die nach dem kantonalen Personalgesetz angestellten Personen lediglich einen Tag. Zudem beschränkt er sich