Ein interkantonaler Vergleich zeigt Luzern bezüglich der Gewährung von Urlaub im Krankheitsfall von Familienmitgliedern als Schlusslicht. Die meisten Kantone gewähren zwischen zwei und fünf Tagen bezahlten Urlaub pro Fall, gewisse Kantone kennen einen maximalen Anspruch von 10-15 Tagen pro Jahr.
Durch den zunehmenden Anteil älterer Menschen in unserer Gesellschaft wird die Pflege und Betreuung betagter Familienmitglieder durch Angehörige immer wichtiger. „Eine rasche und flexible Möglichkeit für die kurzfristige Pflege auch von Eltern bietet den Angestellten die Möglichkeit, familiäre Verantwortung zu übernehmen“, sagt Urban Sager. Deshalb ist der Anspruch auf kurzfristig besoldeten Urlaub auf Familienmitglieder zu erweitern. Eine Regelung, wie sie die Kantone Bern, Wallis und Appenzell Ausserrhoden bereits kennen.
Kontakt: Urban Sager, Kantonsrat, 079 794 81 80