Steuergesetzrevision 2020: unhaltbare Verwässerung

14. Januar 2018 / Die Steuergesetzrevision 2020 wird durch die bürgerlichen Parteien unhaltbar verwässert und sie lassen ihre eigene Regierung im Regen stehen. Dem Kanton fehlen dadurch im nächsten Finanz- und Aufgabenplan 2020-23 bereits wieder über 45 Millionen Franken. Gleichzeitig ist per 2024 bereits eine Steuersenkung beschlossen.

Die Regierung präsentierte eine Steuergesetzrevision, die einerseits die neuen Vorgaben des Bundes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung STAF umsetzt. Andererseits beinhaltete sie Anpassungen zur längerfristigen Sicherung der kantonalen Aufgaben. Bei diesen kantonalen Anpassungen ging die regierungsrätliche Vorlage der SP zu wenig weit. Insbesondere für politisch zwingende Anpassungen bei Abbaumassnahmen der letzten Jahre (z.B. Prämienverbilligung, Stipendien, Arbeitszeit) würde es weitere Mittel benötigen.

Die bürgerlichen Parteien haben nun über die Festtage einen sogenannten «Kompromiss» ausgeheckt und in der Wirtschaftskommission durchgesetzt. «Die Steuergesetzrevision wird unhaltbar verwässert.» kritisiert SP-Kantonsrat Jörg Meyer (Adligenswil).

Nicht einmal eine minimale Korrektur bei den Gewinnsteuern von 1,5% auf 1,6% ist vorgesehen. Bei einem steuerbaren Gewinn von 1 Million Franken macht dies 3’000 Franken aus. Die SP fordert weiterhin eine Anpassung auf 1,75%. Auch die Bevorteilung von Dividenden bleibt bestehen mit einem Vorzugssatz von 60%, die SP fordert eine steuertechnisch korrekte Besteuerung von 70%.

Auch die längst überfällige Anpassung bei den Vermögenssteuern wurde zusammengestrichen. Bei grossen Vermögen ab rund 500’000 Franken wird die Erhöhung halbiert auf 0,875 Promille. Die SP fordert weiterhin 1 Promille. Bei einem Reinvermögen von 5 Millionen Franken macht dies gerade einmal 4’000 Franken aus. Dafür wurde im Gegenzug die sozialpolitisch sinnvolle Entlastung bei Familien und dem Mittelstand um drei Viertel gekürzt.

Doch damit nicht genug. Die bürgerlichen Parteien haben bereits eine Steuersenkung bei den Vermögenssteuern per 2024 beschlossen! Dies weil einerseits die Anpassung beim Steuertarif der Vermögenssteuer auf vier Jahre befristet und danach wieder gesenkt wird. Andererseits aber bleiben die erhöhten Freibeträge bestehen.

In der Konsequenz fehlen im Budget 2020 bereits heute 11,7 Millionen Franken bzw. im Aufgaben- und Finanzplan 2020-23 über 45 Millionen Franken. Durch die Steuersenkung ab 2024 kommen dann jährlich noch rund 14 Millionen Franken dazu. Angesichts der Finanzlage des Kantons und der Abbaupakete von rund einer halben Milliarde Franken in den letzten Jahren ist dies verantwortungslos. Die Aufgaben des Kantons können damit nicht ausreichend und langfristig finanziert werden. «Die nächsten Abbaupakete drohen möglicherweise bereits.» ist Jörg Meyer besorgt. Eine zukunftsgerichtete Entwicklung des Kantons ist weiterhin nicht möglich. Mit der verbleibenden äusserst zaghaften Steuergesetzrevision fehlen dem Kanton noch mehr die dringend benötigten Mittel. Zudem ist die Revision nicht ausgewogen. Firmen, Aktionäre und grosse Vermögen werden übermässig geschont und leisten weiterhin nicht einen fairen und verhältnismässigen Beitrag an die kantonalen Aufgaben.

Im Weiteren entziehen diese verwässerte Steuergesetzrevision der Aufgaben- und Finanzreform 18 endgültig die Grundlage. Die Gegenfinanzierung ist nicht mehr gewährleistet, die Verwerfungen unter den Gemeinden werden viel zu gross und der Härteausgleich funktioniert nicht mehr.

Die zurückhaltende Umsetzung der Steuerreform STAF des Bundes im Kanton Luzern unterstützt die SP.

 

Kontakt:

Jörg Meyer, Kantonsrat, Mitglied Kommission Wirtschaft und Abgaben; 079 429 62 92

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