Prämienverbilligung 2017: SP gewinnt vor Bundesgericht – mehr Mittel für betroffene Familien

26. Januar 2019 // Die Luzerner Regierung senkte 2017 die Grenze für Bezugsberechtigte rein finanzpoli-tisch motiviert und sozialpolitisch willkürlich von 75'000 auf 54'000 Franken des mass-gebenden Einkommens. Die SP Kanton Luzern hat sich zusammen mit Betroffenen ju-ristisch dagegen gewehrt und bekommt nun vom Bundesgericht vollumfänglich Recht. Dieser Entscheid ist eine sehr gute Nachricht für tausende von betroffenen Familien, welche die Politik der Regierung in existenzielle Nöte brachte und sogar bereits erhal-tene Prämienverbilligungen zurückzahlen mussten.

Der beharrliche Einsatz der SP für von den Kürzungen betroffenen Luzernerinnen und Luzerner hat sich gelohnt. Die Senkung der Grenze für Bezugsberechtigte durch den Luzerner Regierungsrat verletzte Bundesrecht. Noch im Februar kritisierte das Kantonsgericht zwar den Entscheid der Regierung, wies aber die Beschwerde der SP ab.

Das Urteil des Bundesgerichtes ist klar. Die Prämienverbilligung für das Jahr 2017 des Kantons Luzern widerspricht Sinn und Geist des Bundesrechtes. Der anderslautende Schluss des Kantonsgerichtes Luzern als Vorinstanz erscheine mithin widersprüchlich und halte vor Bundesrecht nicht stand. Die entsprechenden Paragrafen der Prämienverbilligungsverordnung des Jahres 2017 sind als bundesrechtswidrig aufzuheben.

Wie von der SP gefordert, gelten somit wieder die ursprünglichen Einkommensgrenzen. Dies hat zur Folge, dass schätzungsweise 8’000 Familien im Kanton Luzern rückwirkend für das Jahr 2017 rund 15 Mio. zusätzliche Prämienverbilligungen erhalten. Gelder notabene, die sie in den meisten Fällen bereits einmal anfangs 2017 erhalten hatten, aber aufgrund einer rückwirkenden Senkung der Einkommensgrenze Ende 2017 zum Teil dem Kanton zurückzahlen mussten.

Das schriftliche Urteil des Bundesgerichtes wird am 31. Januar 2019 veröffentlicht.

 

 

Für weitere Informationen steht Ihnen zur Verfügung:

Jörg Meyer, Kantonsrat, 079 429 62 92

David Roth, Kantonsrat, 078 712 94 13

 

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