SP begrüsst Wahlfreiheit für Menschen mit Behinderung

11. Juni 2019 // Die SP begrüsst die heute präsentierte Teilrevision des Gesetzes über soziale Einrichtungen. Auch wenn der Kanton bezüglich selbstbestimmtem Leben noch viel weitergehen sollte, ist die Teilrevision ein Schritt in die richtige Richtung. «Erfreulich ist auch, dass der Kanton der SP folgt und sich von der Idee einer kostenneutralen Umsetzung verabschiedet», sagt SP-Kantonsrätin Pia Engler. Neue Angebote haben ihren Preis und dürfen nicht zu Lasten bestehender erfolgreicher Massnahmen gehen. Wahlfreiheit bedeutet auch Informationen über die verschiedenen Möglichkeiten zu haben, deshalb begrüsst die SP die im Gesetz angedachte Beratungs- und Abklärungsstelle auch wenn noch viele offene Fragen in diesem Zusammenhang bestehen. Für die SP ist klar, dass die Menschen und ihre Bedürfnisse im Mittelpunkt stehen müssen und nicht die knappen Kantonsfinanzen.

Die SP wird sich in der parlamentarischen Debatte dafür einsetzen, dass die Durchlässigkeit zwischen ambulanten und stationären Angeboten gewährleistet ist. Selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Behinderung setzt auch eine Wahlfreiheit zwischen den Angeboten voraus. Je nach Bedürfnis sind stationäre oder ambulante Angebote zu bevorzugen «Diese Wahlmöglichkeiten sollen auch für Kinder und Jugendliche mit Behinderung bestehen, welche im neuen Gesetz viel zu wenig Beachtung finden», verlangt SP-Kantonsrat Michael Ledergerber. Erfreulich ist, dass bei Kindern und Jugendlichen die sozialpädagogischen Familienbegleitung als ambulante Massnahme explizit im Gesetz erwähnt wird. Nun steht der Kantonsrat in der Pflicht, das kantonale Leitbild «Leben mit Behinderung» nicht zum Papiertiger zu degradieren, sondern mit genügend Mitteln auch in die Tat umzusetzen.

 

 

Kontakt:

Pia Engler, Kantonsrätin, Mitglied GASK, 079 750 84 44

Michael Ledergerber, Kantonsrat, 079 290 64 38

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