Die SP wird sich in der parlamentarischen Debatte dafür einsetzen, dass die Durchlässigkeit zwischen ambulanten und stationären Angeboten gewährleistet ist. Selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Behinderung setzt auch eine Wahlfreiheit zwischen den Angeboten voraus. Je nach Bedürfnis sind stationäre oder ambulante Angebote zu bevorzugen «Diese Wahlmöglichkeiten sollen auch für Kinder und Jugendliche mit Behinderung bestehen, welche im neuen Gesetz viel zu wenig Beachtung finden», verlangt SP-Kantonsrat Michael Ledergerber. Erfreulich ist, dass bei Kindern und Jugendlichen die sozialpädagogischen Familienbegleitung als ambulante Massnahme explizit im Gesetz erwähnt wird. Nun steht der Kantonsrat in der Pflicht, das kantonale Leitbild «Leben mit Behinderung» nicht zum Papiertiger zu degradieren, sondern mit genügend Mitteln auch in die Tat umzusetzen.
Kontakt:
Pia Engler, Kantonsrätin, Mitglied GASK, 079 750 84 44
Michael Ledergerber, Kantonsrat, 079 290 64 38