Gegenvorschlag erfüllt Forderungen
Weil der Gegenvorschlag der Luzerner Regierung die Forderungen der SP-Initiative «Für eine sichere Prämienverbilligung – Abbau bekämpfen» erfüllt, zieht die SP ihr Volksbegehren zurück. Neu sind Familien mit einem Kind bis zu einem massgebenden Einkommen von 87’000 Franken anspruchsberechtigt. Und mit jedem weiteren Kind steigt die Anspruchsberechtigung um 9’000 Franken. Davor lag die Grenze 25’000 Franken tiefer.
Grösster sozialpolitischer Erfolg aller Zeiten
Der Gegenvorschlag des Regierungsrates ist eine Folge SP-Sieges vor Bundesgericht. Die Tragweite des Bundesgerichtsurteils ist immer noch nicht abschliessend abschätzbar. Sicher ist: Mehr als 100’000 Personen profitieren und die Kantone müssen jährlich über 150 Millionen Franken zusätzlich an Familien mit Kindern zahlen. Für die SP Luzern ist die der grösste sozialpolitische Erfolg aller Zeiten. Die Beharrlichkeit der SP Kanton Luzern hat sich ausbezahlt. Bereits im Jahre 2007 lancierte sie eine Initiative für eine Begrenzung der Prämienlast
Diskussion geht weiter: Ungerechte Situation für Einzelpersonen
Für die SP Luzern ist aber damit die Diskussion um die Prämienverbilligung nicht beendet. Bei Einzelpersonen schreibt das Bundesgericht vor, dass Personen «in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen» entlastet werden sollen. Der Kanton Luzern erfüllt diese Vorgabe nicht. Der Kantonsrat hat sich geweigert, diese Problematik gleich im Rahmen des Gegenvorschlags aus der Welt zu schaffen. Jedoch haben alle Parteien beteuert, auch hier vorwärts gehen zu wollen. Die SP nimmt sie beim Wort: Bereits am Tag nach der Debatte im Kantonsrat, hat sie eine entsprechende Motion eingereicht.
Kontakt:
David Roth, Präsident SP Kanton Luzern, 078 712 94 13