Das Behindertengleichstellungsgese
Der Service Public muss aber für alle Menschen gewährleistet sein. Kantone und Gemeinden unternehmen bei der Sanierung und Neugestaltung ihrer Infrastrukturanlagen für den öffentlichen Verkehr viel, Menschen mit Behinderungen den Zugang zur Mobilität zu erleichtern. Oftmals geht es um Bushubs, welche unmittelbar bei Bahnhaltestellen der SBB realisiert und aufeinander abgestimmt werden müssen, bei limitierten Platzverhältnissen. Gleichzeitig bedingt die Erfüllung des BehiG Anpassungen der örtlichen Verhältnisse und bauliche Massnahmen mit Installationen, damit Menschen mit Behinderungen der Zugang und die Benutzung erleichtert werden.
Es ist richtig, dass Gemeinden, Kantone und Unternehmen der öffentlichen Verkehrsunternehmen ihren Beitrag leisten bei der Umsetzung des BeHiG, „es kann aber nicht sein, dass die SBB durch ihr Verhalten diese Bemühungen erschweren, Kosten in die Höhe treiben und nicht Hand bieten für die Umsetzungen des BehiG, wie dies beim Bushub Wolhusen aktuell zu beobachten ist“, so Hasan Candan Kantonsrat SP und Mitglied VBK. Denn die SBB profitiert ebenfalls von diesen Massnahmen und soll für die Umsetzung des BehiG beitragen. In naher Zukunft sind weitere Bushubs an Bahnhöfen der SBB geplant, hier muss die SBB auch ihren Beitrag zur Erfüllung des BehiG leisten.
Kontakt:
Hasan Candan, Kantonsrat SP, Mitglied VBK, 079 631 64 81