SBB soll Service Public in ländlichen Regionen und für Menschen mit Behinderungen mehr Gewicht geben

28. November 2019 // Die SP reicht eine Standesinitiative ein, welche verlangt, dass die Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) verpflichtet werden, den Service Public nicht nur in urbanen Zentren, sondern auch in ländlichen Regionen mit tieferen Kundenfrequenzen zu gewährleisten. Die SBB muss den Kantonen und Gemeinden bei Bau, Planung und Realisierung von neuen Infrastrukturanlagen gemäss Anforderungen an die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs entgegen kommen und diese dabei finanziell mehr unterstützen.

Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) ist seit 2004 in Kraft, trotzdem wird die flächendeckende Umsetzung und Einhaltung auch in absehbarer Zeit nicht gewährleistet sein. Dies ist sehr bedauerlich, denn dieser Umstand bedeutet, dass bald schon 20 Jahre nach dessen Verabschiedung immer noch nicht alle Menschen denselben Zugang haben zur Mobilität und mit erheblichen Einschränkungen in ihrem Alltag konfrontiert sind.

 

Der Service Public muss aber für alle Menschen gewährleistet sein. Kantone und Gemeinden unternehmen bei der Sanierung und Neugestaltung ihrer Infrastrukturanlagen für den öffentlichen Verkehr viel, Menschen mit Behinderungen den Zugang zur Mobilität zu erleichtern. Oftmals geht es um Bushubs, welche unmittelbar bei Bahnhaltestellen der SBB realisiert und aufeinander abgestimmt werden müssen, bei limitierten Platzverhältnissen. Gleichzeitig bedingt die Erfüllung des BehiG Anpassungen der örtlichen Verhältnisse und bauliche Massnahmen mit Installationen, damit Menschen mit Behinderungen der Zugang und die Benutzung erleichtert werden.

 

Es ist richtig, dass Gemeinden, Kantone und Unternehmen der öffentlichen Verkehrsunternehmen ihren Beitrag leisten bei der Umsetzung des BeHiG, „es kann aber nicht sein, dass die SBB durch ihr Verhalten diese Bemühungen erschweren, Kosten in die Höhe treiben und nicht Hand bieten für die Umsetzungen des BehiG, wie dies beim Bushub Wolhusen aktuell zu beobachten ist“, so Hasan Candan Kantonsrat SP und Mitglied VBK. Denn die SBB profitiert ebenfalls von diesen Massnahmen und soll für die Umsetzung des BehiG beitragen. In naher Zukunft sind weitere Bushubs an Bahnhöfen der SBB geplant, hier muss die SBB auch ihren Beitrag zur Erfüllung des BehiG leisten.

 

Kontakt:

Hasan Candan, Kantonsrat SP, Mitglied VBK, 079 631 64 81

Beitrag teilen:

Facebook
Twitter
LinkedIn
Animation laden...Animation laden...Animation laden...

Newsfeed