Diskriminierende Gebühr für Bankkunden mit Beistand

28. Dezember 2019 // Die Luzerner Kantonalbank führt einen Grossteil der Beistandskonten der Berufsbeistandschaften im Kanton Luzern. Dass sie darauf ab dem nächsten Jahr eine spezielle Gebühr erhebt, stösst bei der SP auf Unverständnis. «Menschen mit Beeinträchtigung werden von der Luzerner Kantonalbank diskriminiert», sagt SP-Kantonsrat Michael Ledergerber. «Es kann nicht sein, dass Menschen mit Behinderung für die gleiche Leistung mehr bezahlen müssen.»

Die Luzerner Kantonalbank (LUKB) führt per 1. Januar 2020 für Kunden mit einem Beistand eine Eröffnungspauschale von 120 Franken ein. Für Beistandespositionen wird ab 1. Juli 2020 eine zusätzliche Bestandesgebühr von 15 Franken pro Quartal verrechnet. Michael Ledergerber will mit der dringlichen Anfrage unteranderem vom Regierungsrat wissen, ob im Rahmen der Eignerstrategie eine Intervention möglich ist. Viele Personen, welche eine Beistandschaft haben sind auch in der Sozialhilfe angemeldet. Dies würde mehr Kosten der Gemeinden bedeuten. Michael Ledergerber kritisiert eine mögliche Kostenverlagerung zu Lasten der Gemeinden und fragt sich: Wer bezahlt in diesen Fällen die Gebühren?

Die SP Kanton Luzern fordert eine Lösung, die für Menschen mit Beeinträchtigung tragbar ist und die konform mit der UNO-Behindertenkonvention und dem Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz ist.

 

Weitere Informationen:

Michael Ledergerber Kantonsrat SP: 079 290 64 38

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