Das Ziel muss folglich sein, «dass Arbeitnehmende in befristeten Arbeitsverhältnissen trotz Kurzarbeit bei ihrem Arbeitgeber bleiben können und somit der Arbeitslosigkeit vorgebeugt und Arbeitsplätze erhalten bleiben», so SP-Kantonsrätin Brunner. Denn die Folgen von Arbeitslosigkeit haben massive und langfristige psychosoziale Auswirkungen auf die Betroffenen selbst, aber auch immense Auswirkungen auf die Sozial- und Gesundheitskosten des Kantons Luzern. Zur Finanzierung der Kosten könnte laut Brunner «auf den Fonds von Kurzarbeitsentschädigungen (ALHF) zurückgegriffen werden, der unter anderem zum Zweck hat, Massnahmen zu finanzieren, die geeignet sind, Arbeitslosigkeit zu verhindern». Statt für Schuldenabbau könnten die zusätzlichen Nationalbankgelder auch für die Bewältigung der Corona-Krise eingesetzt werden.
Der Regierungsrat muss jetzt sofort handeln und wirkungsvolle Lösungen präsentieren. Er kann nicht warten, bis auf Bundesebene schweizweit geltende Lösungen zur Koordination von Massnahmen, um Auswirkungen auf die Arbeitswelt zu mindern, eingesetzt werden
Für Rückfragen
Simone Brunner, Kantonsrätin SP, 079 810 13 66