Mit dem Tax-Ausgleich unterstützen die Gemeinden die Personen, die sich trotz EL, die Aufenthaltstaxe nicht leisten können. Der Grundgedanke der Ergänzungsleistungen ist, die Sicherheit der Existenz im Alter zu gewährleisten. Im Regelfall soll also niemand, der oder die im Pflegeheim lebt, zum Sozialhilfefall werden.
Schnell aber nicht zufriedenstellend ist die Reaktion des Regierungsrates ausgefallen. Die SP begrüsst, dass dieser auf einen Weiterzug des Kantonsgerichtsurteils verzichtet. Die Neuberechnungen sollen aber nur auf den 1. Januar 2020 zurück erfolgen. Just auf jenes Datum, ab welchem gemäss der Aufgaben und Finanzreform (ARF 18) die Gemeinden alleine für die Finanzierung der Ergänzungsleistungen zuständig sind.
«Die SP ist entschlossen, den betroffenen EL-Bezügerinnen und -bezügern zu ihrem Recht zu verhelfen», sagt Kantonsrätin Pia Engler. Mit einem dringlichen Postulat fordert sie die Rückzahlung der vorenthaltenen Gelder. Weiter bietet die den betroffenen Personen auch juristische Hilfe.
Kontakt:
Pia Engler, Kantonsrätin SP, Mitglied GASK, 079 750 84 44