Einmal mehr: Regierung verstösst gegen Bundesrecht

4. Juni 2020 // Gemäss dem heute bekannt gewordenen Urteil des Bundesgerichts bezüglich der Gemeindebeschwerde gegen die Aufgaben- und Finanzreform 18 (AFR18) verstösst der von Regierungsrat, VLG und bürgerlichen Parteien erzwungene Steuerfussabtausch gegen verfassungsmässig garantierte Finanzautonomie der Gemeinden. «Mit beängstigender Regelmässigkeit verstösst der Luzerner Regierungsrat gegen Bundesgesetz. Der Verfassungsbruch ist aber auch für ihn eine neue Liga», sagt SP-Präsident und Kantonsrat David Roth.

Auf Grund des viel zu engen Zeitplans bei der Erarbeitung und der Umsetzung der AFR18 läuft die Beschwerde der Gemeinden jedoch ins Leere: Die Gemeindebudgets für das Jahr 2020 sind bereits beschlossen. Eine rückwirkende Steuerfussänderung ist in der Praxis kaum möglich. «Die Bürgerlichen haben somit eine kantonale Steuerfusserhöhung an der Bevölkerung vorbeigemogelt», sagt David Roth. Wie absurd die vom ehemaligen Finanzdirektor Marcel Schwerzmann und dem ehemaligen VLG-Finanzverantwortlichen Armin Hartman geprägte Vorlage ist, zeigt sich auch der Medienmitteilung des Kantons zum Bundesgerichtsurteil: Der neue Finanzdirektor Reto Wyss zeigt sich «dankbar», dass ein zentraler Teil der AFR18 nun als verfassungswidrig eingestuft und aufgehoben wurde.

 

Kontakt:

David Roth, Kantonsrat SP, Mitglied PFK, 078 712 94 13

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