Das Krisenmanagement liegt im Zuständigkeitsbereich der Regierung. Das Parlament hat auch in Krisenzeiten eine wichtige Kontrollaufgabe. Um diese wahrnehmen zu können, muss den Mitgliedern des Kantonsrats und den Kommissionen ein Informations- und Anhörungsrecht nach Ausrufung des einer besonderen Lage oder Notlage eingeräumt werden.
Da das Krisenmanagement Sache der Exekutive ist, besteht das Risiko, dass für die Erarbeitung von Lösungen zwar Fachpersonen und Verbände angehört werden, nicht aber die politischen Parteien oder Fraktionen. Damit Lösungen in der Krise breit abgestützt sind, ist der Einbezug dieser Player auch in Krisenzeiten wichtig. Marianne Wimmer-Lötscher führt dazu aus: «Entsprechende Prozesse müssen bereits vorgängig für alle klar definiert und festgehalten sein. Es ist müssig, während einer Krise darüber zu diskutieren, in welcher Form und wie oft die entsprechenden Gremien miteinbezogen werden sollen. Es braucht deshalb eine gesetzliche Verankerung.»
In Krisenzeiten kommt nicht nur der Kommunikation mit der Bevölkerung und den Medien eine zentrale Bedeutung zu, sondern auch der Kommunikation zwischen den politischen Gremien. Im kantonalen Pandemieplan wird die Kommunikation Kanton – Bund, Kanton – Verwaltung, Kanton – Öffentlichkeit geregelt, im Kanton Luzern fehlen aber Bestimmungen zur Kommunikation zwischen den politischen Gremien, was im Pandemieplan zu regeln ist.
Kontakt:
Marianne Wimmer-Lötscher, Kantonsrätin SP, Ebikon
Mitglied Staatspolitische Kommission
Tel. 079 893 82 24