SP fordert nahtlose Weiterführung der Kurzarbeitsentschädigung für Gewerbeinhaber*innen und eine existenzsichernde finanzielle Entschädigung für Selbständigerwerbende

19. Juni 2020 // Die SP verlangt mit zwei dringlich eingereichten Postulaten, dass die Kurzarbeitsentschädigung für Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung sowie mitarbeitende Ehegatten oder eingetragene Partner und Partnerinnen nahtlos weitergeführt wird sowie eine existenzsichernde finanzielle Entschädigung für Selbständigerwerbende, die von der Covid19-Krise indirekt oder direkt betroffen sind. Diese Forderungen sollen subsidiär zu allfälligen Bundesmassnahmen gelten. Die Betroffenen können aber nicht bis im September auf einen Entscheid aus Bern warten.

Viele Inhabergeführte Kleinbetriebe in Luzern, wie z.B. Gastro-, Kultur- und Eventbetriebe, leiden an den unmittelbaren Folgen des Lockdowns und vermelden, trotz Lockerung der Massnahmen, einen Nachfragerückgang. SP Kantonsrätin Simone Brunner sagt dazu: «Der Bundesrat hat den ausserordentlichen Anspruch von Kurzarbeit für Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung sowie mitarbeitende Ehegatten oder eingetragene Partner*innen viel zu früh und somit voreilig eingestellt». Deshalb fordert sie in ihrem Postulat, dass der Kanton Luzern rückwirkend per Anfang Juni 2020, die Ausrichtung von Kurzarbeitsentschädigung für diese Kleinbetriebe nahtlos weiterführt wird. Dies ist gemäss Kantonsrätin Brunner eine wichtige Massnahme, um «die Existenz dieser sehr oft mit viel Herzblut geführten Kleinbetriebe zu sichern». 

Der Regierungsrat wir in einem weiteren Postulat damit beauftragt sofort darauf hinzuwirken, direkt und indirekt betroffenen Selbständigen, die durch die behördlichen Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus sowie den Folgen dieser Massnahmen mit Erwerbseinbussen konfrontiert sind, eine existenzsichernde finanzielle Entschädigung auszurichten. Dies weil der Bund per Ende Mai 2020 die Entschädigung für Erwerbsausfällen bei Selbständigen aufgehoben hat. Auch wenn die behördlichen Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus in der Zwischenzeit gelockert wurden, sind gemäss Kantonsrätin Brunner trotzdem «weiterhin zahlreiche Selbständigerwerbende, z.B. Kulturschaffende und Taxifahrer*innen, mit enormen Erwerbseinbussen konfrontiert». Die fehlenden Einnahmen der letzten Monate, die teilweise sehr tiefen Tagessätze von einigen Franken durch die «Corona-Erwerbsersatzentschädigung» des Bundes und der Nachfragerückgang als Folge der Krise führen dazu, «dass viele Selbständigerwerbende finanziell gesehen ihre Reserven aufgebraucht haben und die Gefahr, Konkurs anzumelden, von Tag zu Tag wächst».

Die geforderten Massnahmen zur Weiterführung der Kurzarbeitsentschädigung und die finanzielle Entschädigung für Selbständigerwerbende, leisten einen wichtigen Beitrag, die langfristigen Folgen von Arbeitslosigkeit, die zu enormen gesamtgesellschaftlichen Kosten führt, zu verhindern. Beide sollen subsidiär zu allfälligen Bundesmassnahmen der Herbstsession gelten. Das heiss, dass bereits geleistete kantonale Beiträge bei einer allfälligen Bundeslösung anzurechnen, resp. Zurückzuerstatten sind. 

 

Kontakt: 

 

Simone Brunner 

SP Kantonsrätin / Mitglied der WAK 

079 810 13 66

simone.brunner@lu.ch

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