Das Urteil des Kantonsgerichts war nur eines von mehreren Gerichtsurteilen, welches dem Regierungsrat Gesetzes- bzw. Verfassungsbruch bescheinigte. Das Kantonsgericht zwang den Regierungsrat zum Handeln, gemeinsam mit dem VLG beschränkt er sich auf das Minimum. Jährlich wurde den Betroffenen mit tiefen Renten und fehlendem Vermögen über 18 Millionen Franken vorenthalten. Dieses Geld will der Kanton und die Gemeinden nun nicht auszahlen. «Dass Regierungsrat nicht bereit ist seine Fehler der Vergangenheit zu korrigieren, ist ein Armutszeugnis», sagt SP-Kantonsrätin Pia Engler.
Dass die Mitteilung dieser Lösung ausgerechnet am Tag der Corona-Session erfolgt, zeigt auch, dass man das Geschäft am liebsten ganz unter den Teppich wischen möchte. «Es passt aber zu Corona-Entscheiden der bürgerlichen Mehrheit, welche zwar Geld für ihre Klientel ausgibt, dabei aber jegliche Solidarität mit Armutsbetroffenen vermissen lässt», sagt SP-Fraktionschef Marcel Budmiger.
Kontakt:
Pia Engler, Kantonsrätin SP, Mitglied GASK, 079 750 84 44
Marcel Budmiger, Fraktionspräsident SP, 078 757 99 78