Schuldenbremse beweist ihre Untauglichkeit

26. August 2020 // Die SP nimmt den Aufgaben- und Finanzplan (AFP) 2021-2024 mit grosser Besorgnis zur Kenntnis. Dies nicht weil die Zahlen besonders düster aussehen, sondern weil die untaugliche Schuldenbremse den Kanton Luzern bereits wieder ins Schlingern bringt. Für das Jahr 2021 zieht der Regierungsrat grundsätzlich den richtigen Schluss. Die Jahre danach vergisst er allerdings und steuert Luzern damit in die nächsten Sparpakete.

Technisches Detail – mit gravierenden Folgen

Die Corona-Krise hinterlässt auch in den Kantonsfinanzen deutliche Spuren. Gemessen daran, dass die Pandemie als Jahrhundertereignis einzuordnen ist, ist sie für die Kantonsfinanzen aber grundsätzlich verkraftbar. Sogar die rigide Schuldenbremse wird weitgehend eingehalten. Einzig das Instrumentarium auf der Ebene der Erfolgsrechnung wird verletzt. Denn das fiktive Ausgleichskonto ist auf Ende der Planungsperiode nur noch bei 47 Millionen Franken. Und dieses technische Detail kann nun erhebliche Konsequenzen haben.

Abbaupakete wären ein grober Fehler – SP gegen Reduktion Vermögenssteuer

Der Regierungsrat plant derzeit keinen Abbau und keine Steuererhöhungen. Die SP unterstützt den Kurs, dass bei Privatpersonen kein Abbau und keine zusätzliche Steuerbelastung zugemutet werden kann. Die geplante Reduktion der Vermögenssteuer wäre aber genauso falsch. Während Einkommen massiv belastet sind durch die Krise, trifft dies auf Vermögen kaum zu.

Die sich abzeichnende Forderung, das Ausgleichskonto mit Abbau finanzieren zu wollen, ist in erheblichem Masse unverantwortlich. Weltweit gilt die Devise, dass der Staat nun antizyklisch handeln muss. Wenn die bürgerlichen Parteien jetzt an der Schuldenbremse rigide festhalten, dann stehen sie völlig im Schilf – national und international. Damit würde die wirtschaftliche und gesellschaftliche Lage zusätzlich destabilisiert. Von der Politik ist nun aber das komplette Gegenteil gefordert.

Vorschlag der Regierung greift zu kurz

Die Regierung beabsichtigt das Kriterium der Schuldenbremse – wonach das Ausgleichskonto im letzten Planungsjahr auf 100 Millionen Franken zu liegen kommen muss – auf dem Verordnungsweg auszusetzen. Sprich der AFP dürfte diese Regelung in diesem Jahr verletzen. Das wird aber kaum ausreichen, um die Krise aufzufangen. Nach §56 der Kantonsverfassung könnte der Regierungsrat diesen Teil der Schuldenbremse einmal, bei Auftreten des ausserordentlichen Ereignisses, für maximal zwei Jahre aussetzen. Allerdings kann er dies nur einmal tun. Um ein Abbaupaket von dutzenden Millionen zu verhindern, müsste der Regierungsrat deshalb bereits im Frühjahr, also noch vor der Erstellung des Budgets 2022, eine Gesetzesänderung zur Anpassung der Schuldenbremse in den Kantonsrat bringen. Die Zustimmung des Parlaments ist dabei ungewiss. Es ist unverständlich, weshalb die Regierung Luzern damit fahrlässig und ohne Not auf Schleuderkurs bringt.

 

Für weitere Informationen steht Ihnen zur Verfügung:

David Roth, Mitglied Planungs- und Finanzkommission; 078 712 94 13

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