Fragwürdige Kürzung bei der integrativen Sonderschulen im Sprachbereich

13. November 2020 // Im Kanton Luzern wurden die Ausführungsbestimmungen bezüglich Integrativer Sonderschulung in Regelklassen geändert. Dabei wurde die Laufzeit von Logopädiemassnahmen von fünf auf drei Jahre verkürzt. Nach drei Jahren sind weitere Massnahmen nur noch separativ möglich. Dies widerspricht dem Grundsatz „Integration vor Separation“. Ob sich die Luzerner Regierung damit von diesem Grundsatz verabschiedet oder ob diese Massnahme allenfalls gar dem akuten Fachkräftemangel geschuldet ist, will Urban Sager, SP-Kantonsrat aus Luzern mit einer parlamentarischen Anfrage von der Luzerner Regierung wissen.

Im Schuljahr 2014/15 wurde im Kanton Luzern die Sonderschulmassnahme „IS/B&U Sprache“ definitiv eingeführt. Seither gibt es für Kinder und Jugendliche mit einer schweren Sprachbehinderung die Möglichkeit, im Rahmen einer Integrativen Sonderschulung (IS) die notwendigen verstärkten Massnahmen in Form von intensiver logopädischer Therapie und bei Bedarf Integrativer Förderung (IF) in ihrer Wohngemeinde zu erhalten. Seither konnten die Massnahmen kontinuierlich ausgebaut und immer mehr Kinder im Klassenverband integrativ gefördert werden. Im aktuellen Schuljahr 2020/21 sind 135 solche Sonderschulmassnahmen verfügt worden.

Im August 2020 wurden die Ausführungsbestimmungen bezüglich IS in Regelklassen nun aber geändert. Neu gilt, dass eine IS/B&U-Sprachentwicklung nur noch für maximal drei Jahre verfügt werden darf.[1] Die Laufzeit wurde demnach von fünf auf drei Jahre verkürzt. Falls danach weiterhin Bedarf an verstärkten Massnahmen besteht, ist dies nur noch im Rahmen einer separativen Sonderschulung möglich. „Dieses Vorgehen widerspricht dem Grundsatz ‚Integration vor Separation‘, dem sich der Kanton Luzern verschrieben hat“, gibt Urban Sager, SP-Kantonsrat aus Luzern zu bedenken. Er hat deshalb eine parlamentarische Anfrage eingereicht, um vom Regierungsrat zu erfahren, weshalb diese Verkürzung vorgenommen wurde. „Für Kinder und Jugendliche mit einer schweren sprachlichen Beeinträchtigung erhöhen sich durch logopädische Massnahmen die Chancen, später im ersten Arbeitsmarkt zu bestehen, deutlich“, sagt Sager. „Voraussetzung ist allerdings, dass die Massnahmen so lange wie nötig umgesetzt werden können und nicht vorzeitig abgebrochen oder in ein separatives Setting verlegt werden müssen“, ergänzt er.

Im Bereich der integrativen Sonderschulung tritt seit geraumer Zeit ein pointierter Fachkräftemangel zu tage, namentlich auch in der Logopädie. Wurde diese Laufzeitbeschränkung, die nur für den Bereich Sprache gilt, womöglich im Zusammenhang mit diesem Fachkräftemangel beschlossen? Falls dem so ist, würde der Regierungsrat zwar den Fachkräftemangel in der Logopädie etwas entschärfen, dabei aber das Angebot für Kinder und Jugendliche mit einer sprachlichen Beeinträchtigung verschlechtern. Für Urban Sager wäre das höchst fragwürdig: „Die Regierung täte gut daran, den Fachkräftemangel in der Logopädie endlich mit griffigen Massnahmen wie besseren Anstellungsbedingungen zu bekämpfen, als die sprachliche Förderung von Kindern und Jugendlichen zu kürzen.“

Kontakt:                  Urban Sager, Kantonsrat, 079 794 81 80

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