Übergangsfinanzierung sicherstellen
Aufgrund der gesetzlichen unvermeidlichen Referendumsfrist einfach bis Februar zu warten geht gar nicht und würde für erste Betriebe bereits das Aus bedeuten. Für die Monate Dezember und Januar ist deshalb die bisherige Härtefalllösung deutlich zu erweitern. Der bereits existierende Fonds soll vom Regierungsrat mit zusätzlichen 3 Millionen Franken gespiesen werden. Dabei würden die Vergabekriterien aber bereits an die kommenden Kriterien der Härtefall-Fonds angepasst. Dies liegt in der Finanzkompetenz des Regierungsrates. Nicht ausgeschöpfte Mittel gehen ab Februar in den neuen Härtefallfonds über.
Härtefallfonds für alle Betroffenen
Die Luzerner Regierung plant einen Härtefallfonds von insgesamt 25 Mio. Franken. Allen Beteiligten ist aber bereits jetzt klar, dass dieser Betrag völlig unzureichend ist und noch deutlich mehr Mittel benötigt werden. Es ist aber auch rechtstaatlich bedenklich, da eine sich bereits abzeichnende Überschreitung zwingend ein obligatorisches Referendum bedingen würde.
Um die Unterstützung aller betroffenen Unternehmen innert nützlicher Frist zu gewährleisten ist deshalb erstens mehr Geld und zweitens eine Aufteilung in mehrere Fonds zwingend. Entsprechend sind mehrere branchenspezifische Dekrete zu erlassen. Die materielle Differenz ergibt sich aus dem unterschiedlichen Unterstützungsbedarf und erlaubt auch branchenspezifische Vergabekriterien. Weniger umsatzstarke Branchen könnten so teilweise vom Mindestumsatz befreit werden.
Unternehmen die aus dem Härtefallfonds nicht rückzahlbare Beiträge erhalten, sollen verpflichtet werden, die regulären Kündigungsfristen für Arbeitnehmende im Jahr 2021 um 3 Monate zu verlängern. Die SP wird bei der Beratung eine entsprechende Forderung einbringen.
LUKB muss sich an Krisenbewältigung beteiligen
Mehrheitsaktionär der Bank ist der Kanton Luzern und die übrigen Aktien werden überwiegend in der Luzerner Bevölkerung gehalten. Gemäss ihren Statuten und der Eignerstrategie ist die LUKB verpflichtet insbesondere die Bedürfnisse der Bevölkerung und der Wirtschaft des Kantons Luzern zu berücksichtigen. Entsprechend verpflichtet ist die Luzerner Kantonalbank sich an der aktuell schwierigen Situation zu beteiligen.
Die SP fordert konkret:
Erhöhung der Abgabe für die Staatsgarantie. Die Abgeltung für die Staatsgarantie wurde seit der Privatisierung nicht mehr angepasst. Die SP fordert eine Erhöhung der Abgeltung auf 0.6% (bisher 0.2%) des gesetzlichen Eigenmittelbedarfs zuzüglich von 6% des Zwischenergebnisse (bisher 2%). Damit würde die jährliche Abgeltung künftig 21 statt 7 Millionen Franken betragen. Beide Massnahmen gelten befristet für 2022-2024. Bei Jahresgewinnen um die 200 Mio. Franken ist dies problemlos verkraftbar.
Neustart initiieren
Es reicht nicht die aktuellen Brände zu löschen. Vielmehr muss Luzern auch das ideale Umfeld bieten, um schon während dem nächsten Jahr, aber auch für die Zeit nach Corona, gute Rahmenbedingungen für die Weiterentwicklung der Wirtschaft fördern.
Die SP fordert umgehend die Gründung eines Forschungs- und Innovationsfonds analog zum Kanton Aargau. Dieser wird mit jährlich z.B. 2 Mio. Franken gespiesen. Dabei werden Projekte die zwischen Wirtschaft und Hochschulpartner ausgearbeitet werden mit 50‘000-100‘000 Franken gefördert. Bedingung ist eine gleich hohe Beteiligung in Personal- und Sachdienstleistungen der Begünstigten. Damit kann der Gap zwischen Forschung und marktfähigen Produkten geschlossen werden.
Für weitere Informationen stehen Ihnen zur Verfügung:
o David Roth, Präsident SP Kanton Luzern, Mitglied Planungs- und Finanzkommission, 078 712 94 13
o Simone Brunner, Kantonsrätin SP, Mitglied Kommission Wirtschaft und Abgaben, 079 810 13 66