Härtefallfonds: Untauglicher Vorschlag der Regierung

23. November 2020 // Der heute den Medien vorgestellte Vorschlag der Regierung zur Härtefallregelung des Kantons Luzern ist schockierend ungenügend. Dimension, Form, Zielgruppe und Umsetzung zielen an der Realität und Dringlichkeit vorbei. Der Dekret-Entwurf zeigt vor allem eines: Der Luzerner Regierungsrat hat das Problem der Stunde, nämlich die enormen wirtschaftlichen Probleme der Luzerner Unternehmen, offensichtlich nicht erfasst.

Dimension: 25 Millionen sind deutlich zu wenig. Der Bundesratsbeschluss vom letzten Mittwoch zeigt es klar: die Luzerner Wirtschaft muss mit 50 Millionen gestützt werden. Die SP hat einen Weg aufgezeigt, wie zeitnah mehr Geld eingesetzt werden kann sowie mit dem fakultativen Referendum die Volksrechte gewahrt bleiben. Die nötigen finanziellen Dimensionen zeigen unsere Nachbarkantone auf. Der mehr als dreimal kleinere Kanton Zug will knapp das doppelte investieren. Der nur 50% grössere Kanton Aargau gar das fünffache.

Form: Die Regierung sieht viel zu wenige A-fond-perdu Beiträge vor. Vielmehr will sie mit Bürgschaften und Krediten die Liquidität sichern. Das ist komplett am Ziel vorbei. Die meisten betroffenen Firmen haben nicht nur ein Problem mit der Liquidität, sondern mit den Einnahmen. Gerade in Branchen mit tiefen Margen wird es den Unternehmen nicht möglich sein sich noch weiter zu verschulden.  Diese enge Sichtweise der Regierung würgt den wirtschaftlichen Neustart nach Überwindung der Pandemie gleich wieder ab.

Zielgruppe: Die kleinen werden im Stich gelassen. Denn der Regierungsrat hält klar fest, dass in «erster Linie Firmen unterstützt werden, die eine bestimmte volkswirtschaftliche Relevanz haben.», welche eine noch zu bestimmende Mindestgrösse aufweisen. Das dürfte nur auf einen kleinen Teil der Firmen im KMU-geprägten Kanton Luzern zutreffen. . Eine weitere Auflage ist auch, dass Gläubiger einen Verzicht ihrer Forderung prüfen sollen. Dies verlagert die wirtschaftlichen Verluste und Folgen einfach, löst aber keine Probleme.

Umsetzung: Die Regierung unterzieht Unternehmen die Ansprüche anmelden wollen einer bürokratischen Tortur. So will sie die «zukünftige Marktchancen» und «die gewählte Unternehmensstrategie»  von einem Experten*innengremium prüfen lassen, das wiederum Spezialist*innen einsetzt. Das geht weit über die Vorgaben des Bundes hinaus, verzögert den Prozess erheblich, verursacht unnötige Kosten und stellt administrative Ansprüche, die gerade für kleinere Unternehmen abschreckend sind.

Das Dekret ist untauglich und muss komplett überarbeitet werden. Wenn der Regierungsrat dazu nicht in der Lage ist, muss es die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) bzw. Kantonsrat  tun.

 

Die SP wird Anträge in folgende Sinne stellen:

·       Die Bundeskriterien werden nicht verschärft.

·       Der bürokratische Aufwand muss auf einem Minimum gehalten werden. Die Prüfung wird anhand bestehender Finanzkennzahlen und nicht mit einer qualitativen Beurteilung von «Spezialist*innen» vorgenommen.

·       Die Hilfe wird in einem zweiten Schritt auf 50 Millionen aufgestockt. Beispielsweise durch den Weg den die SP am vergangenen Montag aufgezeigt hat.

·       Firmen die Unterstützung erhalten sollen bei Bezug von A-fond-perdu-Beiträgen die Kündigungsfrist für Angestellte um 3 Monate verlängern müssen.

·       Auch kleinere Unternehmen mit weniger als 50’000 Jahresumsatz müssen profitieren können.

·       Kriterien wie «volkswirtschaftliche Bedeutung» werden gestrichen.

 

Für weitere Informationen stehen Ihnen zur Verfügung:

 

  • Jörg Meyer, Kantonsrat SP, Mitglied Kommission Wirtschaft und Abgaben; 079 429 62 92
  • Simone Brunner, Kantonsrätin SP, Mitglied Kommission Wirtschaft und Abgaben; 079 810 13 66
  • David Roth, Präsident SP Kanton Luzern; 078 712 94 13

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