Bereits vier Tage vor der Sitzung hat die SP eine zeitliche Verlängerung der Sitzung und Durchführung vor Ort statt nur per Video beantragt, damit alle Anträge behandelt werden können und eine seriöse Diskussion möglich ist. Dieser Antrag wurde von der Mehrheit der Fraktionen abgelehnt. Ents
Folgende Anträge konnte die SP in der Kommission nicht stellen:
· Bedarfsabhängig kann dieser Kredit bis maximal 25 Millionen Franken in Form von nicht rückzahlbaren Beiträgen verwendet werden.
· Für die Unterstützungsgewährung gelten die Rahmenbedingungen des Bundes gemäss Covid-19-Gesetz und Covid-19-Härtefallverordnung. Es werden keine ergänzenden Vorgaben des Kantons hinsichtlich Mindestgrössen, zukünftiger Marktchancen oder der gewählten Unternehmensstrategie erlassen.
· Unternehmen, die nicht rückzahlbare Beiträge in Anspruch nehmen, haben für Kündigungen von Arbeitsverhältnissen die vertraglichen Kündigungsfristen um 3 Monate zu verlängern. Dies gilt ab Bezug der nicht rückzahlbaren Beiträge für 9 Monate.
· Auch dass die WAK auf die Konsultation bei der Verordnung verzichten will, ist angesichts deren Bedeutung für die Luzerner Wirtschaft unverständlich. Zeitnahe zusätzliche Termine wurden von der SP vorgeschlagen, aber von der Mehrheit abgelehnt.
· Leider wurde dieser Umstand in der Medienmitteilung der WAK, trotz Aufforderung, mit keinem Wort erwähnt.
Die SP wird sich davon unbenommen im Rahmen der Kantonsratsberatung für die Anliegen der Unternehmen im Kanton Luzern einsetzen und behält sich auch noch weitere Anträge vor.
Bereits in der vergangenen Woche hat die SP mehrere Vorstösse eingereicht, um die Luzerner Wirtschaft schnell und unkompliziert zu stützen sowie in ihre Zukunft zu investieren. Auch an diesen hält die SP weiterhin fest.
Für weitere Informationen stehen zur Verfügung:
Jörg Meyer, Kantonsrat SP, Mitglieder WAK; 079 429 62 92
David Roth, Präsident SP Kanton Luzern, 078 712 94 13