Corona-Härtefälle: Bund stockt auf, Kanton blockt ab

14. Dezember 2020 // Während andere Kantone angesichts des erneuten Teillockdowns zu Notrecht greifen, will der Regierungsrat dem Parlament erst im März ein weiteres Dekret vorlegen und blockiert damit dringend benötigte Soforthilfe. Diese ist umso nötiger, da Luzern momentan zu den Kantonen mit den restriktivsten epidemiologischen Massnahmen gehört. Die SP trägt diese Massnah-men mit, sieht den Kanton nun aber auch in der Pflicht die betroffenen Betriebe zu entschädi-gen. Dass der Kanton möglichst wenig Mittel sprechen will, verdeutlicht die heute präsentierte Härtefallverordnung. Die verordnete Zwangsverschuldung wird viele Unternehmen davon ab-halten ein Gesuch zu stellen und Arbeitsplätze zu retten.

Nachdem der Kantonsrat den Ausschluss der Hälfte der Luzerner KMU aus der Härtefallhilfe verhindert hat, präsentiert die Luzerner Regierung nun eine Verordnung, welche möglichst viele betroffene Unternehmen davon abhalten soll, ein Unterstützungsgesuch einzureichen. «Für die am härtesten getroffenen Branchen (Gastronomie, Tourismus, Kultur und Events) stellt die Koppelung von nicht rückzahlbaren Beiträgen an eine weitere Verschuldung keine sinnvolle Lösung dar», sagt SP Kantonsrat Jörg Meyer. Der Regierungsrat forderte vom Bundesrat möglichst viel Flexibilität bei Bürgschaften und à fonds perdu-Beiträgen. Mit dem verordneten Schuldenkorsett macht er nun genau das Gegenteil. Die SP fordert, dass Unterstützungsgelder ausbezahlt werden können, ohne den Betrieben einen Schuldenberg aufzubürden.

Abwarten vernichtet Arbeitsplätze

Angesichts der sich verschärfenden Lage hat der Bundesrat mehr Unterstützungsgelder in Aussicht gestellt. Der Kanton Luzern muss hier nachziehen und darf nicht bis im März warten. Die SP fordert ein weiteres Härtefall-Dekret, das in der Januar-Session verabschiedet werden kann. «Ein Abwarten bis im März wäre unverantwortlich und vernichtet Arbeitsplätze», sagt Jörg Meyer. Nach den Verschärfungen der Massnahmen sollen auch die zu strikten Bedingungen für die Härtefallhilfe gelockert werden. Es braucht auch eine Lösung mit weniger Bürokratie.

Kanton ist entschädigungspflichtig

Die Betriebe, die durch die vom Kanton zusätzlich erlassenen Beschränkungen betroffen sind, müssen vom Kanton entschädigt werden. «Nachdem der Kanton bei den Entschädigungen für vom Bundesrat verabschiedete Einschränkungen immer auf den Bund verwiesen hat, steht nun der Kanton selbst in der Pflicht», sagt SP-Fraktionschef Marcel Budmiger. Auch deshalb muss der Kanton bereits im Januar ein neues Dekret vorlegen. «Es gilt jetzt den Winter zu überstehen und minimale Planungssicherheit zu bieten!»

Mieterlass für Gastro und Tourismus

Die SP solidarisiert sich mit dem Gastrostreik in Bern und fordert branchenspezifische Unterstützungsgelder für die hart gebeutelte Gastro- und Tourismusbranche. «Als kantonale Sofortmassnahme fordern wir einen teilweisen Mieterlass und die Übernahme eines Teils der Miete durch den Kanton», sagt SP-Fraktionschef Marcel Budmiger. «Wir suchen diesbezüglich mit den anderen Fraktionen das Gespräch und werden einen entsprechenden Vorstoss einreichen.»

 

 

Kontakt:

Jörg Meyer, Kantonsrat, Mitglied WAK, 079 429 62 92

Marcel Budmiger, Fraktionspräsident, 078 757 99 78

 

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